Rekurse
Der Gesuchsteller kann Rekurs beim Wohnbaukomitee sowohl gegen Maßnahmen des Direktors der Abteilung Wohnungsbau sowie auch des Institutes für den sozialen Wohnbau einreichen.
Der Gesuchsteller kann Rekurs beim Wohnbaukomitee sowohl gegen Maßnahmen des Direktors der Abteilung Wohnungsbau sowie auch des Institutes für den sozialen Wohnbau einreichen.