Online-Berechnung der Förderung
Das Land Südtirol gewährt Förderungen für die Wiedergewinnung, den Kauf oder den Bau von Wohnungen für den Grundwohnbedarf.
Hier können Sie sich, mit der Eingabe verschiedener Daten (Familienzusammensetzung, Einkommen, Kaufpreis oder Kostenvoranschlag), selbst die Höhe der Wohnbauförderung ausrechnen.
Überprüfen Sie vor der Berechnung, in den jeweiligen Diensten, ob Sie im Besitz der Voraussetzungen für die Zulassung zur Wohnbauförderung sind.
Neue Berechnung
Um den Beitrag ausrechnen zu können, ist es notwendig, einige Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie anzugeben, insbesondere:
- Informationen über die Zusammensetzung der Familie
- Informationen über das Einkommen und das Vermögen der Familie
- Informationen über andere persönliche und familiäre Zustände, die sich auf die Punkteberechnung auswirken
- Informationen über die Wohnung
Die Daten bezüglich Einkommen und Vermögen der Familie gehen aus den Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärungen (EEVE) der Familienmitglieder hervor.
Die eingegebenen Daten sind anonym und Sie müssen Ihren Namen auch nie eintragen.
Am Anfang der Berechnung wird Ihnen ein Kodex zugeteilt, mit dem Sie wieder auf Ihre Eingaben zurückgreifen können.
Für die Benutzer, die die Berechnung bereits durchgeführt haben
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits die Berechnung gemacht haben, und Sie Ihre Daten wiederherstellen möchten, müssen Sie Ihren Kodex eingeben und weiter klicken.
Hinweis
Wer die Berechnung der Förderung ab Februar nach den neuen Kriterien durchgeführt hat, mit einer wirtschaftlichen Situation außerhalb der ersten Einkommensstufe und einem Kaufpreis bzw. Kostenvoranschlag, der die unten angeführten Beträge nicht überschreitet, wird gebeten, die Berechnung zu wiederholen.
| Anzahl der Familienmitglieder | Kostenvoranschlag bzw. Preis unter: |
| 1 | 118.000 € |
| 2 | 176.000 € |
| 3 | 203.000 € |
| 4 | 230.000 € |
| 5 und mehr | 257.000 € |
Aufgrund eines Fehlers in den Berechnungsparameter kann es zu Abweichungen beim Förderbetrag gekommen sein. Das System wurde inzwischen korrigiert.
Durch eine erneute Berechnung erhalten Sie ein aktuelles und korrektes Ergebnis.
(Bezieht sich auf Anträge zur Wohnbauförderung ab dem 01.07.2026 und bis zum 30.06.2027)