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Schwarzensteinhütte im Ahrntal: Zusätzliches Raumprogramm

In Kürze beginnen die Bauarbeiten an der Schwarzensteinhütte im Ahrntal. Ein paar fehlende Elemente der Grundausstattung der Hütte wurden nun im Plan ergänzt.

Im Sommer 2017 werden in der neu errichteten Schwarzenstteinhütte wieder Gäste bewirtet. Bild: www.provinz.bz.it/news

Dem Wiederaufbau der Schutzhütte beim Schwarzenstein bei St. Johann im Ahrntal steht nun nichts mehr im Weg. Die im Ausführungsplan noch fehlenden Elemente wurden mit heutigem Beschluss ergänzt.

Das Bauvorhaben ist Teil des mehrjährigen Hochbauprogramms des Landes Südtirol. Die Landesregierung hat einem Zusatzraumprogramm auf Empfehlung von Bautenlandesrat Christian Tommasini zugestimmt. Die Ergänzung erfolgt aufgrund eines Beschlusses der Paritätischen Kommission Schutzhütten, die die Grundausstattung von Schutzhütten festgelegt und so weitere Einrichtungen als zweckdienlich definiert hatte; diese waren in der ursprünglichen Einrichtungsplanung nicht berücksichtigt worden. Dazu zählen beispielsweise brandfeste Matratzen, die Errichtung einer Holzhütte, eines Müll- sowie eines Sicherheitslagers, die Wiederherstellung und Ergänzung der Beschilderungen. Die grobe Kostenschätzung der Zusatzleistungen beläuft sich auf 136.000 Euro.

Die Siegerfirma der Ausschreibung ist eine Baufirma aus Gsies, die mittlerweile das Ausführungsprojekt eingereicht hat. Die Vorbereitungsarbeiten für den Holzbau beginnen noch in diesem Frühjahr, die Errichtung der Schutzhütte selbst mit Räumlichkeiten für 50 Betten ist für diesen Sommer geplant. Bis Sommer 2017 soll die höchste Hütte der Zillertaler Alpen bereit stehen und dabei allen Ansprüchen einer zeitgemäßen Architektur entsprechen. Der Gesamtwert des Bauvorhabens inklusive Einrichtung beläuft sich nunmehr auf 3.032.128 Euro.

Die Schwarzensteinhütte, von der Besucher einen bemerkenswerter Ausblick beispielsweise zum Großvenediger, der Dreiherrenspitze oder dem Monte Cristallo genießen, liegt auf knapp 3.000 Metern Höhe. Der kürzeste Fußweg dorthin nimmt vier Stunden in Anspruch.

 

mgp

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Beschlüsse der Landesregierung vom 19.04.2016