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Zuweisung von zehn Wohnungen an das Personal des Bozner Gefängnisses

Die Landesregierung hat heute die Kriterien und das Verfahren festegelegt, die die Zuweisung von zehn Wohnungen an das Personal des Bozner Gefängnisses regeln.

Zehn Mitarbeiter des Bozner Gefängnisses können nun in Wohnungen des Wohnbauinstituts untergebracht werden. www.provinz.bz.it/news

Es ist notwendig geworden, Wohnungen ausfindig zu machen, um darin zehn Mitarbeiter des Bezirksgefängnisses von Bozen unterzubringen. Auf Vorschlag des Bautenlandesrates Christian Tommasini hat die Landesregierung beschlossen, dafür Wohnungen des Wohnbauinstituts vorzusehen. Eine Wohnung ist für einen Mitarbeiter des Ministeriumbereichs vorbehalten, die übrigen neun für jene der Gefängnispolizei. Die dafür fällige Miete entspricht dem Landesmietzins.

Mit den Siegern des Wettbewerbs wird das Wohnbauinstitut zudem eine Vereinbarung treffen, die auch eine sozialpolitische Komponente aufweist. „Es handelt sich um eine Maßnahme, die den Bewohnern der Institutswohnungen zusätzliche Sicherheit bringt“, erklärt Bautenlandesrat Tommasini. „Das Land Südtirol zielt nämlich darauf ab, die Gefängnispolizei nicht in einem Gebäude zu konzentrieren, sondern sie vielmehr im ganzen Stadtgebiet zu verteilen. Dies wird den Grad der wahrgenommenen Sicherheit bei den jeweiligen Bewohnern des Wohnviertels erhöhen“, erklärt Tommasini.

Damit die Antragsteller Zugang zum sozialen Wohnbau erhalten, dürfen sie die zweite Einkommensstufe nicht überschreiten, heißt es in den Kriterien, die von der Landesregierung festgelegt wurden. Auch dürfen sie keine Wohnung besitzen, die ihrer Familiengröße angemessen ist, sofern sich diese in einer zumutbaren Entfernung vom Arbeitsplatz befindet. Die Ansuchen werden einer Rangliste zugewiesen, die das Wohnbauinstitut erstellt – je tiefer das Einkommen und je größer die Familie, desto mehr Punkte erhalten die Antragsteller.

 

 

mgp

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