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Energiebonus: Grünes Licht für Übergangsregelung

Bauvorhaben, die bis Jahresende genehmigt werden, haben weiter Anspruch auf den vorgesehenen Energiebonus, wenn der Baubeginn bis 31. Dezember 2017 erfolgt.

Ziel des Gesetzes zum Energiebonus war es, bei Bauten den Klimahaus-A-Standard zu begünstigen. Foto: LPA/Umweltagentur

Die Landesregierung hat heute auf Empfehlung von Landesrat Richard Theiner eine Übergangregelung für das Energiebonus-Gesetz genehmigt. Damit möchte sie vermeiden, dass Bauherren bis Jahresende einen nicht ernst gemeinten Baubeginn eines Klimahaus-A-Gebäudes vorgeben, nur um nicht den im Gesetz vorgesehenen Kubaturbonus zu verlieren.

Ein Bau, der ab dem 1.1. 2017 genehmigt wird, hat keinen Anspruch mehr auf zusätzliche Kubatur, wenn er nach Klimahaus-Standard A gebaut wird – denn dieser gilt ab 2017 als Mindeststandard. Bis Jahresende wäre es deshalb zu einem Wettlauf mit der Zeit gekommen, mit dem Risiko, dass Bauherren ihre Bauten formell begonnen hätten, obwohl sie eigentlich noch nicht bereit sind, zu bauen. Denn laut geltendem Energiebonus-Gesetz (Nr. 964 vom 5.8.2014) muss ein Bau bis Jahresende 2016 einerseits genehmigt sein, andererseits muss der Baubeginn erfolgt sein.

"Der verpflichtende Baubeginn ist mit heutigem Beschluss um ein Jahr verlängert worden", erklärt Landeshauptmannstellvertreter Christian Tommasini bei der heutigen Pressekonferenz. Ein Bauherr muss zwar bis Jahresende die Baugenehmigung haben, kann sich aber mit dem Baubeginn bis Jahresende 2017 Zeit lassen. Erst dann verfällt seine Baugenehmigung und er muss ein neues Projekt ohne Kubaturbonus einreichen. „Diese Übergangsregelung gibt den Bauherren und der Bauwirtschaft ein zusätzliches Jahr Zeit, um ihre Pläne umzusetzen“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher dazu. Andernfalls wäre es vielleicht zu provisorischen Baustellen gekommen, die dann aus unterschiedlichen Gründen wieder eingestellt werden. „Diese unnötige Bürokratie wollten wir vermeiden und der Baubranche etwas mehr Luft geben. Gerade der Energiebonus hatte zur langsamen Erholung des Bauwesens beigetragen, so wäre es nicht zielführend, diese Maßnahme von einem Tag auf den anderen wieder abzuwürgen.“

Auch Landesrat Richard Theiner ist mit dieser Lösung zufrieden. „Es ging uns schließlich darum, eine nachhaltige, ökologische Entwicklung zu fördern. Obwohl es in den vergangenen Jahren keine Pflicht gab, mit Klimahaus-A-Standards zu bauen, haben Bauherren auch Dank des Energiebonus bereits vielfach so gebaut“, sagt Theiner.

mgp

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