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Geförderter Wohnbau: Höhere Freibeträge für Finanzvermögen

In der Wohnbauförderungen gilt ein neuer Freibetrag für Finanzvermögen, für Familien sind es 250.000 Euro, für Einzelpersonen 150.000 Euro.

Wohnbauförderung: Freibeträge für Finanzvermögen werden angehoben

Zwei wichtige Änderungen für Familien und Einzelpersonen, die in den Genuß der Wohnbauförderung des Landes kommen möchten, hat die Landesregierung auf Antrag von Landesrat Christian Tommasini in dieser Woche beschlossen. Genehmigt wurde eine Änderung der ersten Durchführungsverordnung zum Wohnbauförderungsgesetz, mit dem der Freibetrag für das Finanzvermögen beim Zugang zu den Wohnbauförderungen und für die Zuweisung von gefördertem Baugrund auf Familienebene angewandt und für Einzelpersonen auf 150.000 Euro und für Familien auf 250.000 Euro erhöht wird. Derzeit ist ein individueller Freibetrag bis zu 100.000 Euro vorgesehen. "Damit wollen wir die Bürger nicht benachteiligen, die um eine Förderung für den Erwerb von Baugrund oder die Wiedergewinnung der Hauptwohnung anfragen und bereits über einen Teil der erforderlichen Finanzmittel zur Verwirklichung ihres Projekts verfügen", sagt Landesrat Tommasini.

Mit der neuen Bemessung des Freibetrages auf Familienebene vermeide man, dass die Bewertung des Vermögens von dessen Verteilung unter den Familienmitgliedern abhängig sei, so Tommasini.

"Beides sind wichtige Schritte, um die Beiträge im Bereich Wohnbauförderung für Einzelpersonen oder Familien bürgernäher und unbürokratischer zu gestalten", betont der Wohnbaulandesrat. Die Änderungen treten nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft und kommen für Gesuche, die ab 1. Juli 2018 eingereicht werden, zur Anwendung.

SAN

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