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Neumarkt: Land überträgt Räumlichkeiten für soziale Zwecke

Die Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland erhält vom Land sieben Räumlichkeiten, die bereits bisher als Wohneinheiten für Menschen mit Behinderung genutzt wurden.

LR Bessone:"Sieben geschützte Wohneinheiten für Menschen mit Behinderung gehen unentgeltlich vom Land an die Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland über. (Foto: LPA/Anna Pitarelli)

Die Landesregierung hat heute (5. Mai) die Landesabteilung Vermögensverwaltung dazu ermächtigt, die unentgeltliche Übertragung von Liegenschaften des Landes an die Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland zu veranlassen. Es handelt sich um sieben Räumlichkeiten in einem Gebäude im Zentrum von Neumarkt, am Eingang der Lauben, die die Bezirksgemeinschaft bereits bisher als Wohnungen für Menschen mit Behinderung genutzt hat. Im selben Gebäude gehörtem dem Land auch Räumlichkeiten im Erdgeschoss, in denen die Stiftung ODAR und die Freiwillige Feuerwehr untergebracht waren und die das Land bereits abgetreten hat.

Der Vorschlag für die Übertragung weiterer Räume kam von Vermögenslandesrat Massimo Bessone, dem die Bedürfnisse der Bevölkerung und insbesondere jene der Schwächsten ein besonderes Anliegen sind: "Menschen mit besonderen Bedürfnissen benötigen eine helle und angenehme Wohnumgebung, in der sie sich wohl fühlen können. Damit die Führung einfacher wird, übertragen wir diese geschützten Wohneinheiten für Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung daher der Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland."

Institutionelle Zweckbestimmung muss bestehen bleiben

Der Wert der unentgeltlich abzutretenden Räumlichkeiten beläuft sich auf circa 200.000 Euro. An ihnen bestand kein Interesse für die Unterbringung von Diensten von Seiten anderer Landesabteilungen. Die unentgeltlich abzutretenden Liegenschaften werden mit einer Auflage versehen, die im Grundbuch eingetragen wird. Dazu erklärt Landesrat Bessone: "Die Landesabteilung Vermögensverwaltung bemüht sich um eine aktive Bewirtschaftung der landeseigenen Immobilien und wacht darüber, dass die für institutionelle Zwecke kostenlos übertragenen Liegenschaften auch weiterhin tatsächlich für diese Zwecke genutzt werden." Falls es hingegen zu einer Verwendung für private Zwecke käme, müsste eine Rückübertragung in Landeseigentum erfolgen oder dem Land der entsprechende Geldwert bezahlt werden. "Achtsam mit Steuergeldern umzugehen, ist unsere oberste Pflicht", unterstreicht Bessone.

LPA/sa/mpi

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