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Inklusionshotel Masatsch: Konvention mit Lebenshilfe unterzeichnet

Im Sommer hat das Hotel wieder geöffnet, nun wurde die Konvention von Landesrat Bessone und Lebenshilfe-Geschäftsführer Wolfgang Obwexer formell unterzeichnet.

Die neue Vereinbarung zwischen Land Südtirol und Lebenshilfe zur Nutzung des Inklusionshotels Masatsch in Oberplanitzing in Kaltern wurde durch die Unterschrift von Landesrat Massimo Bessone und dem Geschäftsführer der Lebenshilfe Südtirol, Wolfgang Obwexer am 9. November formalisiert. Der Landesrat war zu dieser Unterschrift von der Landesregierung am 18. Mai 2021 autorisiert worden. 

Durch die neue Konvention ist der Fortbestand der sozialen Funktion des Hauses abgesichert und garantiert somit unter anderem, dass weiterhin Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden können. "In diesem Arbeitsumfeld können Menschen mit besonderen Fähigkeiten wichtige Erfahrungen sammeln, sowohl beruflich als auch menschlich. Sie erfahren dadurch Inklusion und durch das eigene Einkommen auch Unabhängigkeit", betont Landesrat Bessone.

Bereits vor Abschluss der neuen Vereinbarung wurde auf breiter Basis an Lösungsmöglichkeiten gearbeitet. Daran beteiligt waren Landeshauptmann Arno Kompatscher, Soziallandesrätin Waltraud Deeg und die Gemeinde Kaltern, ebenso wie die Sozialdienste und die Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland. In der nun unterzeichneten Konvention werden die Vermögenswerte neu geregelt. Die Landesverwaltung übernimmt damit das volle Eigentum und die Verfügbarkeit über das Gebäude sowie des beweglichen und betrieblichen Inventars. Gleichzeitig wurde anerkannt, dass die Lebenshilfe - teils mit Eigenmitteln, teils mit Landesförderungen (für den Abbau architektonischer Barrieren) - Investitionen in der Höhe von 612.000 Euro getätigt hat. Dieser Wert wird als Restwert der Abschreibung übernommen. Vom Vertrag ausgenommen ist jener Teil des Erdgeschosses im nördlichen Gebäudeteil, der derzeit von der Gemeinde als Räumlichkeiten für den Kindergarten genutzt wird. Die Nutzung dieses Abschnittes wird über eine eigene gesonderte Vereinbarung mit der Gemeinde Kaltern geregelt.


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LPA/sa/ck