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Bauaufträge: Lösung gefunden, damit Betriebe weiterarbeiten können

Damit sie weiterarbeiten können, gibt das Land Firmen Sicherheit in Bezug auf in Rom beantragte Gelder für Mehrkosten. "So werden wichtige Arbeiten zeitgerecht umgesetzt", sagt Alfreider.

Eine Lösung zu finden, die mit öffentlichen Bauten beauftragten Unternehmen helfe, trotz Preissteigerungen in Sicherheit weiterzuarbeiten, wurde von Vertretern der Wirtschaftsverbände Martin Haller (LVH), Claudio Corrarati (CNA-SHV), Michael Auer (Baukollegium) und den Gewerkschaften Marco Nardini (AHB-GBH), Matteo Salvetti (AGK Bau), Maurizio D´Aurelio (AGK Bau), Martin Voppichler (SBG Bau-Holz) und Friedrich Oberlechner (ASGB Bau) vor einigen Wochen an das Land herangetragen. Heute (27. März) hat Mobilitäts- und Infrastrukturenlandesrat Daniel Alfreider die Vertreter in Bozen zu einer Aussprache getroffen, um gemeinsam mit ihnen die Lösung zu besprechen.

Land bietet zwischenzeitlich Sicherheit, wenn Unternehmen bedeutende Arbeiten abwickeln

"Wir haben den Druck und die Sorgen der Unternehmen ernst genommen. Über ein Landesgesetz und in Kontakt mit den Ministerien in Rom konnten wir für eine Übergangsphase Sicherheit für jene Firmen erwirken, die bedeutende Arbeiten für das Land ausführen, bis sie beantragte Ausgleichsgelder vom Staat bekommen", erklärt Alfreider: "Auch in schwierigen Zeiten sollen für die Menschen in Südtirol wichtige Arbeiten qualitätvoll und zeitgerecht abgewickelt werden, um größere Schäden für später abzuwenden." Die Unternehmen müssten aktiv bleiben, denn damit seien auch viele Arbeitsplätze und die Zahlung der Gehälter verbunden.

Mit Landesgesetz Möglichkeit für zwischenzeitliche Garantien

Preissteigerungen hatten letzthin Unternehmen in Südtirol vor große Herausforderungen gestellt. Für täglich genutzte Materialien wie Stahl, Eisen, Treibstoff, Beton, Asphalt und Dämmungen waren die Preise in die Höhe geschnellt.

Der Gesetzgeber in Rom hatte mit mehreren Dekreten ("sostegni-bis", "sostegni-ter", "sostegni-quater", "aiuti" und "aiuti-bis") das Anrecht auf Kompensationszahlungen aufgrund unvorhersehbarer Preissteigerungen für Auftragnehmer von öffentlichen Ausschreibungen geschaffen. Nun gibt das Land zwischenzeitlich Sicherheit, bis die Auszahlungen erfolgen.

Auf Vorschlag von Landesrat Alfreider war nämlich vor Kurzem eigens ein Punkt in einem Landesgesetz (Art. 11 des Landesgesetzes Nr. 5 vom 13. März 2023) eingefügt worden. Dieser nimmt Bezug auf die Unterstützungen des Staats in diesem Bereich und schafft die Möglichkeit, den von Preissteigerungen stark betroffenen Unternehmen Sicherheiten zu bieten, sodass sie weiterarbeiten können.


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LPA/san