Gefahrenzonenpläne

In einem gebirgigen Land wie Südtirol sind Massenbewegungen (Rutschungen, Steinschlag), Lawinen, Murenabgänge und Überschwemmungen hydrogeologische Gefahren, die recht häufig auftreten. Für die einzelnen Ereignisse gibt es genügend Beispiele, die uns zeigen, dass wir mit ihnen, neben ihnen bzw. auf ihnen leben können bzw. müssen. Eine genaue Kenntnis dieser Gefahren und der Areale wo sie auftreten, ist daher für einen funktionierenden Zivilschutz und eine zukunftsorientierte Raumplanung unumgänglich.
Die Gefahrenzonenplanung und Bestimmung der Risikozonen ist daher durch eine Reihe von Staats- und Landesgesetzen geregelt, die im folgenden kurz dargestellt werden.

Standard für die Abgabe der Gefahrenzonenpläne, Teilbereich Massenbewegungen:

Die Beschlüsse der genehmigten Gefahrenzonenpläne sind auf der Seite der Beschlüsse der Landesregierung einsehbar.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung https://www.provinz.bz.it/natur-umwelt/natur-raum/planung/gefahrenzonenplan.asp sowie auf der eigens dafür eingerichteten Online-Plattform für Naturgefahren https://naturgefahren.provinz.bz.it/de/home