Arbeitssicherheit: Akkreditierung privater Bildungsträger
Private Bildungsträger können bestimmte Arbeitssicherheitskurse erst nach erfolgter ESF-Akkreditierung und nach Eintragung in ein entsprechendes Verzeichnis anbieten. Eintragen lassen können sich Organisationen, die Kurse in den Bereichen Bildung, Vorbeugung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durchführen.
Rechtsgrundlagen: GvD Nr. 81 vom 9. April 2008 in geltender Fassung; Beschlüsse der Landesregierung Nr. 1229 vom 14.11.2017 und Nr. 1235 vom 27.11.2018; verschiedene Abkommen der ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen.
- Verzeichnis der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, für die der Gesetzgeber eine Akkreditierung vorsieht.
- Verzeichnis der eingetragenen Bildungsträger
Anbei der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Bildungsträger.
Ansprechpartnerin für die Eintragung in das Verzeichnis der Bildungsträger:
Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung
Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung
Michaela Rogger
Tel. 0471 41 69 14
E-Mail: weiterbildung.berufsbildung@pec.prov.bz.it