Arbeitssicherheit: Akkreditierung privater Bildungsträger

Private Bildungsträger können bestimmte Arbeitssicherheitskurse erst nach erfolgter ESF-Akkreditierung und nach Eintragung in ein entsprechendes Verzeichnis anbieten. Eintragen lassen können sich Organisationen, die Kurse in den Bereichen Bildung, Vorbeugung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durchführen.

Rechtsgrundlagen: GvD Nr. 81 vom 9. April 2008 in geltender Fassung; Beschlüsse der Landesregierung Nr. 1229 vom 14.11.2017 und Nr. 1235 vom 27.11.2018; verschiedene Abkommen der ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen.

  • Verzeichnis der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, für die der Gesetzgeber eine Akkreditierung vorsieht.
  • Verzeichnis der eingetragenen Bildungsträger

Anbei der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Bildungsträger.

Ansprechpartnerin für die Eintragung in das Verzeichnis der Bildungsträger:

Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung
Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung

Michaela Rogger
Tel. 0471 41 69 14
E-Mail: weiterbildung.berufsbildung@pec.prov.bz.it