Als Lehrling bist du verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Die Unterrichtszeit gilt als Arbeitszeit.
Für Lehrberufe mit sehr wenigen Lehrlingen, sog. "Splitterberufe", kann in Südtirol kein Berufsschulbesuch angeboten werden. Bist du Lehrling in einem Splitterberuf, wirst du vom Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung...
Lehrlinge werden vom Landesamt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung an der Berufsschule angemeldet. Die zuständige Berufsschule informiert dich als Lehrling und deinen Betrieb rechtzeitig über den Schulbeginn. Der...