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Zweitsprache und Fremdsprachen: Land fördert Kursbesuch
Zuschüsse gibt es für den Besuch von Sprachkursen, die zwischen 1. September 2018 und 2. September 2019 beginnen.
Wer Sprachkurse besucht, kann auch in diesem Jahr um Landesförderung ansuchen. Das Land Südtirol gewährt Beiträge für den Besuch von Zweit- und Fremdsprachenkursen. Die Wettbewerbe für Lehrgänge, die im Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 2. September 2019 beginnen, sind bereits ausgeschrieben. Die entsprechenden Ansuchen sind im Landesamt für Hochschulförderung in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen (Tel. 0471 41 29 42) einzureichen: Der erste Termin ist am 1. April 2019, der zweite am 1. Juli 2019 und der letzte Einreichtermin am 2. September 2019.
Die besuchten Lehrgänge zum Erlernen der zweiten Sprache müssen mindestens zwei aufeinanderfolgende Wochen (mindestens 10 Tage Unterricht) und 45 Kursstunden umfassen. Bei länger dauernden Kursen darf das wöchentliche Mindestpensum im Schnitt nicht weniger als 20 Kursstunden ausmachen.
Was die Zweitsprachkurse betrifft, so erhalten deutschsprachige Bewerberinnen und Bewerber einen Zuschuss für Kurse in Italien, außerhalb Südtirols; italienischsprachige für Sprachkurse im deutschsprachigen Ausland. Den Ladinern stehen beide Möglichkeiten offen.
Die Fremdsprachlehrgänge müssen eine Mindestdauer von drei Wochen (19 aufeinanderfolgende Kalendertage) haben und mindestens 20 Kursstunden pro Woche umfassen. Die Unterrichtssprache muss Amtssprache und Umgangssprache der Bevölkerung des Staates oder Gebietes sein, in dem die Kurse stattfinden.
Die Kriterien für die wirtschaftliche Bedürftigkeit sowie die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Antragstellende entsprechen denen, die im Wettbewerb zur Gewährung der Studienbeihilfen für Hochschüler/innen festgelegt sind und können auf der Homepage des Amtes www.provinz.bz.it/zuschuss-sprachkurs eingesehen und heruntergeladen werden. Dort sind auch die Wettbewerbsausschreibungen und die Antragsformulare zu finden.
LPA