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Mit SPID und EEVE zum Stipendium
Übersichtlicher und digitaler wird die Bildungsförderung mit dem Schuljahr 2019/20. Landesrat Achammer hat heute die Neuerungen bei der Vergabe der Studienbeihilfen vorgestellt.
Das Land Südtirol unterstützt den Zugang zu Bildung durch eine Reihe von Maßnahmen. "Unser Ziel ist es, Chancengerechtigkeit im Bildungszugang zu gewährleisten", betonte heue (5. Juli) Bildungslandesrat Philipp Achammer. Dies sei nachweislich gelungen: "Im europäischen Vergleich stehen den jungen Südtirolerinnen und Südtirolern unabhängig von Herkunftsfamilie oder Wohnort die unterschiedlichsten Bildungswege gleichberechtigt offen."
Mit jährlich rund 7000 Ansuchen und Gelmitteln von über 15 Millionen Euro stellen die Studienbeihilfen eine der wichtigsten Maßnahmen zur Studienförderung und zur Gewährleistung von Chancengerechtigkeit dar. Studienbeihilfen gibt es für Schülerinnen und Schülern sowie für Studierende. "Bisher wurden diese aufgrund einer komplexen Einkommens- und Vermögensberechnung zuerkannt, die im Bemühen um mehr Gerechtigkeit und Treffsicherheit in der Abteilung Bildungsförderung von Jahr zu Jahr angepasst wurde", berichtete der Landesrat.
Mit dem neuen Schuljahr 2019/20 und der Eröffnung der Termine für die Beihilfegesuche (1. August für Pflichtschule und Oberstufe, 3. September für Uni und Fachhochschulen) werde man einen neuen Weg einschlagen, kündigte Landesrat Achammer an. Mit der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE gebe es bereits eine Grundlage, um Leistungen der öffentlichen Hand in Anspruch zu nehmen, und 70 Prozent der Stipendienempfänger gäben jährlich die entsprechende Erklärung ab. Öffentliche Verwaltungen seien durch die Transparenzbestimmungen angehalten, personenbezogene Daten möglichst nur einmal abzufragen, erklärte der Landesrat. Aus diesen Gründen habe die Landesabteilung Bildungsförderung in Zusammenarbeit mit der Abteilung Sozialwesen, der Informatik und den Studierendenorganisationen in mehrjähriger Arbeit die Voraussetzungen zur Einführung der EEVE als Bemessungsgrundlage für Studienbeihilfen geschaffen.
"Durch das neue System wird die Vergabe der Studienbeihilfen transparenter", sagte die für Bildungsförderung zuständige Abteilungsdirektorin Rolanda Tschugguel. Anhand des Faktors der wirtschaftlichen Lage FWL, der aus er EEVE hervorgeht, sei es sofort möglich abzusehen, ob der Schülerin, dem Schüler, der Studentin oder dem Studenten eine Studienbeihilfe zustehe oder nicht. Auch für die Beihilfenhöhe ist künftig der FWL ausschlaggebend. Diese liegt für Schüler zwischen 1.300 und 3.200 Euro und für Studierende zwischen 1.400 und 5.800 Euro.
Die rechtlichen Grundlagen für die Umstellung hat die Landesregierung in den vergangenen Tagen geschaffen. Ebenso hat sie die Stipendienwettbewerbe ausgeschrieben. Neu ist auch, dass es nur mehr einen einzigen Wettbewerb für den gesamten Pflichtschulbereich gibt. Zudem werden künftig alle Verfahren auf digitalem Weg über das Südtiroler Bürgernetz CIVIS mit Hilfe der digitalen Identität SPID abgewickelt.
Die Umstellung betreffe damit besonders den Bereich der Pflichtschulen und der Oberstufe, informierte Landesrat Achammer. "Doch die Neuerungen und die Digitalisierung sind die Zukunft. Sie erleichtern und vereinfachen die Verfahren und Abläufe für die Bürger und die Verwaltung", sagte der Landesrat und erinnerte dabei an die Stellenwahl, die Lehrpersonen in diesem Jahr erstmals online vornehmen können.
Informationen zu den Studienbeihilfen: http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/bildungsfoerderung/studienbeihilfen-new.asp
LPA/jw