Befristete Versetzungen, Verwendungen und provisorische Zuweisungen

Als Lehrperson mit unbefristetem Arbeitsvertrag (Stammrolle) der Grund-, Mittel- und Oberschulen können Sie um befristete Versetzungen, Verwendungen und provisorische Zuweisungen ansuchen. Auch als Lehrperson mit unbefristetem Arbeitsvertrag und ohne definitiven Dienstsitz, können Sie das Ansuchen stellen.

Falls Sie eine befristete Versetzung oder eine Verwendung mit Spezialisierungstitel beantragen, können Sie entscheiden, ob Sie die gewünschte Stelle für ein, zwei oder drei Jahre übernehmen. Die provisorischen Zuweisungen werden immer für ein Jahr durchgeführt.

Sie können gleichzeitig um befristete Versetzung, Verwendung und provisorische Zuweisung ansuchen. Zuerst werden die befristeten Versetzungen, dann die Verwendungen und zuletzt die provisorischen Zuweisungen behandelt.

Das Amt für Schulverwaltung erstellt verschiedene Ranglisten:

  • Befristete Versetzungen: Es gelten die Punkte der Versetzungsrangliste.
  • Verwendungen: Es zählen die Punkte der internen Rangliste, die von den Schulen erstellt wird.
  • Provisorische Zuweisung zwecks Annäherung an die Familie und provisorische Zuweisung zwecks Kontinuität: Es werden nur Punkte für die Familie und die Kontinuität an der Schule gegeben.

Den Termin für die Antragstellung gibt das Amt für Kindergarten- und Schulverwaltung jedes Jahr im März oder April mit Rundschreiben bekannt.

Rechtsquellen

Kontakt

Amt für Schulverwaltung, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen, E-Mail: bildungsverwaltung@provinz.bz.it und bildungsverwaltung@pec.prov.bz.it

Grundschule: Monika Mittermair, E-Mail: monika.mittermair@schule.suedtirol.it, Tel. 0471 417552, täglich am Vormittag und Donnerstagnachmittag

Mittelschule: Tanja Tonina, E-Mail: Tanja.Tonina@schule.suedtirol.it, Tel. 0471 417551, Mo bis Fr vormittags

Oberschule: Ulrike Thalmann, E-Mail: ulrike.thalmann@schule.suedtirol.it, Tel. 0471 417555, täglich am Vormittag und Donnerstagnachmittag