Heirat - Bezahlter Sonderurlaub

Rechtsquellen

Übersicht

bei Heirat

15 aufeinanderfolgende Tage

  • Der Tag der Trauung, kirchlich oder standesamtlich, muss im beantragten Zeitraum enthalten sein.
  • Der Sonderurlaub kann bei Wiederverheiratung wiederholt beantragt werden.

Hinweise

  • Der Sonderurlaub gilt in jeder Hinsicht als Dienstzeit.
  • Der  Grund der Abwesenheit muss belegt werden.
  • Der Sonderurlaub bewirkt keine Gehaltskürzung.

Version Dezember 2011