Ruhepausen (innerhalb des 1. Lebensjahres des Kindes)

Rechtsquellen

Übersicht

1 Stunde pro Unterrichtstag bis zum 1. Lebensjahr des Kindes*

100 % Bezahlung

kann auch vom Vater beansprucht werden, wenn:

  • das Kind nur dem Vater anvertraut ist
  • die Mutter eine lohnabhängige Erwerbstätigkeit ausübt und die Ruhepausen nicht beansprucht sowie sich auch nicht in Mutterschaftszeit oder Elternzeit befindet
  • die Mutter in keinem lohnabhängigen Dienstverhältnis (z. B. Selbstständige, Freiberuflerin) steht*
  • bei Tod oder schwerer Krankheit der Mutter

Verdoppelung auf 2 Stunden bei Mehrlingsgeburt

100 % Bezahlung

Die zusätzlichen Stunden können vom Vater beansprucht werden, auch wenn sich die Mutter in Mutterschaftszeit oder Elternzeit befindet.

Hinweise

Die täglichen Ruhepausen können auch von Lehrpersonen mit Teilzeitvertrag beansprucht werden.


Die Verteilung der Ruhepausen muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden; bei Uneinigkeit wird die Verteilung vom Arbeitsinspektorat festgelegt.
Sind in der Familie zwei Kinder unter 10 Jahren und die Mutter übt keine Tätigkeit aus, dann steht dem Vater eine tägliche bezahlte Ruhepause für jedes Kind nach dem zweiten innerhalb dessen erstem Lebensjahr zu. Die Mehrlingsgeburt bringt keine Anhebung dieser Ruhepause mit sich.

*2 Stunden pro Tag, wenn die tägliche Arbeitszeit über 6 Stunden liegt.

Gesuchsvorlage

Stand Februar 2024