Verpflichtender Vaterschaftsurlaub

Rechtsquellen:

Gesetzesvertretendes Dekret vom 26.03.2001, Nr. 151 Artikel 27-bis in geltender Fassung (eingefügt mit Art. 2 Absatz 1 Buchstabe c) des GvD Nr. 105/2022)

Rundschreiben der Bildungsverwaltung vom 14.09.2022, Nr. 31

Mitteilung der Bildungsverwaltung vom 22.09.2022

 

Übersicht:

10 Arbeitstage

100 % Bezahlung

  • im Zeitraum von 2 Monaten vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 5 Monaten nach der Geburt des Kindes
  • in mehreren Abschnitten (nicht in Stunden) beanspruchbar

zusätzliche 10 Tage

100 % Bezahlung

bei Mehrlingsgeburt

Hinweise:

Der Zeitraum des verpflichtenden Vaterschaftsurlaubes ist in jeder Hinsicht gültig.

Der verpflichtende Vaterschaftsurlaub kann auch gleichzeitig mit der sich in Mutterschaft befindenden Mutter des Kindes beansprucht werden.

Die Vorankündigungsfrist beträgt 5 Tage.

Gesuchsvorlage

 

Stand: September 2022