Mittelschule
Die Mittelschule gehört zur Unterstufe und folgt auf die fünfjährige Grundschule. Nach dem Besuch der Mittelschule entscheiden sich die Abgängerinnen und Abgänger für eine Schule der Oberstufe, das sind Gymnasium, Fachoberschule oder Landesberufs- und Landesfachschule.
Die Mittelschule wurde in Südtirol im Jahre 1962/63 eingeführt. Sie ist eine Einheitsmittelschule, das heißt alle Schülerinnen und Schüler lernen gemeinsam. Erst nach Abschluss der Mittelschule wählen die Lernenden entsprechend ihren Interessen und Begabungen aus dem Bildungsangebot der Oberstufe.
Neben den 45 Schulsprengeln, die Grund- und Mittelschulen umfassen, gibt es in Südtirol drei Mittelschuldirektionen und fünf gleichgestellte Mittelschulen.
Schuladressen
Die Schulsprengel, Mittelschulen und die gleichgestellten Mittelschulen im Überblick.
Die Rahmenrichtlinien für die Grund- und Mittelschule in Südtirol (aktualisierte Fassung - Februar 2021) bilden den verbindlichen Bezugsrahmen für die Erstellung des Curriculums der Schule im Hinblick auf jedes einzelne Fach und die fächerübergreifenden Lernbereiche.
Die Mittelschule gehört zur Unterstufe. Die achtjährige Unterstufe umfasst die fünfjährige Grundschule und die dreijährige Mittelschule.
Die Mittelschule gliedert sich in folgende didaktische Abschnitte:
- Biennium 1. Klasse und 2. Klasse Mittelschule
- Monoennium 3. Klasse Mittelschule
Die verpflichtende Unterrichtszeit umfasst die verbindliche Grundquote und die der Schule vorbehaltene Pflichtquote. Zusätzlich haben die Schülerinnen und Schüler das Recht, Wahlangebote der Schule in Anspruch zu nehmen.
In der Mittelschule beträgt die Unterrichtsverpflichtung 28 Unterrichtsstunden je Woche.
Die Fächer in der Mittelschule:
Deutsch |
Musik |
Italienisch |
Kunst |
Englisch |
Technik |
Mathematik |
Bewegung und Sport |
Geschichte |
Katholische Religion |
Geografie |
Wahlpflichtfächer |
Naturwissenschaften |
Wahlfächer |
Am Ende der achten Klasse, also der dritten Klasse der Mittelschule, stellen sich die Schülerinnen und Schüler einer staatlichen Abschlussprüfung. Die Prüfung besteht aus vier schriftlichen Arbeiten (Deutsch, Italienisch, Englisch, Mathematik) und einem mündlichen fächerübergreifenden Prüfungsgespräch.
Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch jeder weiterführenden Schule (Gymnasium, Oberschule, Berufs- und Fachschule).
Die staatliche Abschlussprüfung 2020/2021 weicht aufgrund der Bestimmungen zur Corona-Pandemie von dieser Regelung und Vorgangsweise ab. Alle Einzelheiten sind im entsprechenden Rundschreiben angeführt.
Die Schülerinnen und Schüler der fünften Klasse Grundschule werden von Amts wegen in die erste Klasse der Mittelschule des Schulsprengels eingeschrieben. Die Schülerinnen und Schüler einer Grundschule, die nicht zu einem Schulsprengel gehört, werden von Amts wegen in die erste Klasse der gebietsmäßig zuständigen Mittelschule eingeschrieben.
Bis 31. Jänner können die Eltern oder Erziehungsberechtigten einen Antrag um Übertritt an eine andere Mittelschule stellen.
Die Einschreibung in die zweite und dritte Klasse der Mittelschule wird von Amts wegen vorgenommen.
Rechtsquelle: Beschluss der Landesregierung vom 30. Dezember 2011, Nr. 2026
In Südtirol wird der katholische Religionsunterricht – unter Vorbehalt des Verzichtes, den die Eltern oder Erziehungsberechtigten in Ausübung ihrer Gewissensfreiheit erklären – allen Schülerinnen und Schülern erteilt.
Der Verzicht auf den katholisch geprägten Religionsunterricht hat bei der Einschreibung in schriftlicher Form zu erfolgen und gilt, sofern die Entscheidung nicht zu Beginn eines neuen Schuljahres abgeändert wird, für die gesamte Schulstufe.
Das Amt für Schulfürsorge der Abteilung Bildungsförderung ist für Fürsorgemaßnahmen wie die Schülerbeförderung, die Schulausspeisung, den Schülertransport oder die Schüler-Unfallversicherung zuständig.
Der Grundstein für den gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler wurde mit der Einführung der Einheitsmittelschule in Italien im Jahr 1962/63 gelegt. Im Jahr 1971 wurde die Sonderschule teilweise, im Jahr 1977 zur Gänze abgeschafft. Seither besuchen alle Kinder, mit und ohne Beeinträchtigung, gemeinsam die Schule.
Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund werden in Südtirol aufgrund ihres Alters oder aufgrund ihrer bereits erworbenen Kompetenzen im Herkunftsland einer Regelklasse oder einer Gruppe im Kindergarten zugewiesen. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Sprachenzentren unterstützen und begleiten die Kindergärten und Schulen bei der Planung und Durchführung geeigneter Maßnahmen für eine erfolgreiche sprachliche und soziale Integration.
Mehr zur Integration und Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund …