Ausbildung Lehrpersonal

Im Schuljahr 2019/2020 finden mehrere Ausbildungsverfahren statt:

  • Bewertungsverfahren zur Feststellung der Grundsätzlichen Eignung für die Ausübung des Lehrberufs (50 Lehrpersonen):
    21 Lehrpersonen der berufsbildenden Schulen für den Unterricht der berufsqualifizierenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen;
    29 Lehrpersonen der berufsbildenden Schulen mit 3- bzw. 5-jährigem Hochschulstudium
  • Bewertungsverfahren zur Feststellung der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs:
    33 Lehrpersonen mit 3- bzw. 5-jährigem Hochschulstudium
  • Bewertungsverfahren zur Feststellung der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs (1. Eignungsjahr)
    27 Lehrpersonen der berufsbildenden Schulen für den Unterricht der berufsqualifizierenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen
  • Bewertung zur Feststellung der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs – Verkürztes Verfahren
    8 Lehrpersonen

Nähere Infos zu den laufenden Ausbildungsverfahren finden Sie HIER.

So funktioniert die Lehrerausbildung

A. Neulehrerseminar

Ein 4-tägiges Neulehrerseminar bildet den Einstieg in die berufsbegleitende Lehrerausbildung des Lehrpersonals der Berufs- und Fachschulen in Südtirol .
Dort werden grundlegende Informationen und Inhalte vermittelt, die für den Einstieg in den Beruf notwendig sind.

B. Lehrerausbildung

Die Lehrerausbildung schließt sich an das Neulehrerseminar an.
Sie dauert für Fachlehrer/innen der berufsorientierten Fächer 3 Jahre (mindestens 1.200 Stunden), für die Lehrpersonen mit Hochschulstudium 2 Jahre (ca. 800 Stunden).
Die Ausbildung ist berufsbegleitend und für die Teilnehmer kostenlos.
Voraussetzung für die Teilnahme:
a) Eintragung in die Ranglisten des Landes mit entsprechender Qualifikation
b) Lehrauftrag für das laufende Schuljahr

Die Ausbildung gliedert sich in zwei Abschnitte:

1. Feststellung der grundsätzlichen Eignung

Dauer: 1 Jahr
Dieser Abschnitt hat vor allem reflexiven Charakter. Eigenes Handeln und Einstellungen zum Beruf stehen im Vordergrund.
Das Bestehen der Grundsätzlichen Eignung ist Voraussetzung für die Zulassung zur berufsbegleitenden pädagogisch-didaktischen Spezialisierung (Eignung).

2. Feststellung der Eignung

Dauer: 1 Jahr für Fachlehrpersonen, 2 Jahre für Lehrpersonen mit Hochschulstudium
In diesem Abschnitt werden Themen vertieft und erprobt, wobei die Handlungsorientierung bzw. die eigene Performance im Mittelpunkt steht.

Inhaltliche Ausrichtung der Lehrerausbildung

Als Orientierung für die inhaltliche Ausrichtung der Lehrerausbildung dient das Lehrer/innen-Profil der Berufsbildung mit folgenden Leitsätzen:

  • Lehrpersonen sind Fachleute für das Lehren und Lernen
  • Sie sind sich der Erziehungsaufgabe bewusst.
  • Sie üben Beurteilungs- und Beratungsaufgaben kompetent, gerecht und verantwortungsbewusst aus
  • Sie entwickeln ihre Kompetenzen ständig weiter und beteiligen sich an der Schulentwicklung .

Überprüft werden folgende Kompetenzbereiche:

  1. Personale Kompetenz
  2. Soziale Kompetenz
  3. Fähigkeit zur Analyse, Differenzierung und Lösungsfindung
  4. Pädagogisch-didaktische Vermittlungsfähigkeit
  5. Professionsbewusstsein
  6. Fachkompetenz

In den angebotenen Seminaren und Workshops erfolgt die Wissensvermittlung, die kritische Auseinandersetzung mit dem Thema und die Aufbereitung für den Transfer in den Unterricht. Daran schließt sich eine Phase der eigenen Planung, der Beratung und der Umsetzung im Unterricht an, die von erfahrenen Tutoren/innen begleitet wird. Weitere Schritte sind die Nachbereitung, die Reflexion und die thematische Vertiefung, die über ein Portfolio gesteuert und dokumentiert werden. Die Erfolgskontrolle erfolgt über Lehrproben und Feedbacks und sieht vor, dass die Auszubildenden während der gesamten Ausbildung über die erworbenen Kompetenzen evaluiert und bewertet werden.

Im praktischen Teil, der im Wesentlichen an der eigenen Schule durchgeführt wird, geht es einerseits um die Umsetzung der neuen in den Seminaren vermittelten Inhalte des theoretischen Teils und andererseits um die fachdidaktische Komponente mit fachpädagogischer Betreuung von Seiten der Tutorinnen und Tutoren und qualifizierten Lehrpersonen.

Die Ausbildungslehrgänge werden mit Dekret des Direktors der Personalabteilung ausgeschrieben.