Evaluation

Evaluation als Aufgabe der autonomen Schule

Evaluation im schulischen Kontext – und dementsprechend auch im Bereich Sprache(n) und Mehrsprachigkeit – ist erstens unmittelbar verknüpft mit der gesetzlich verankerten Autonomie der Schule: Die einzelne Schule muss den Bildungserfolg garantieren und die Wirksamkeit des Lehrens und Lernens erhöhen. Sie trifft dazu sowohl in didaktischer als auch in organisatorischer Hinsicht autonome Entscheidungen und legt auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien ihr Curriculum fest. In der Folge muss sie im Sinne von Selbststeuerung regelmäßig überprüfen, ob die gesetzten Aktivitäten in Übereinstimmung mit der Planung in die richtige Richtung gehen, und bei Bedarf nachjustieren, Änderungen vornehmen oder auch getroffene Entscheidungen zurücknehmen.

Mit systematischer Evaluation zum Bildungserfolg

Zweitens haben Schulen und ihre Lehrpersonen ein ureigenes Interesse daran, für die Kinder und Jugendlichen Bedingungen für erfolgreiches Lernen zu schaffen. Dies kann vor allem dann gelingen, wenn man das Innenleben der Schule kennt und über Lernprozesse und Lernergebnisse Bescheid weiß. Zu diesem Wissen kann eine Schule über systematische Evaluation gelangen. Die Evaluationsergebnisse stellen die Basis für die Arbeit in der Zukunft dar, wobei es gilt, Schwächen zu überwinden und Stärken auszubauen sowie der Südtiroler Situation mit zwei (bzw. drei) Landessprachen und der vielsprachigen Realität immer wieder neu gerecht zu werden.

Was bedeutet das für die Schulen?

Die Mehrsprachigkeit stellt derzeit einen der wählbaren Evaluationsschwerpunkte im Rahmen einer externen Evaluation durch die Evaluationsstelle dar. Ergänzend oder alternativ zu diesem Angebot der externen Evaluation plant die Schule bei einer Schwerpunktsetzung eine interne Evaluation der gesetzten Maßnahmen. Idealerweise wird der Schwerpunkt Sprache(n) und Mehrsprachigkeit Teil eines mehrjährigen Konzeptes der Qualitätsentwicklung einer Schule und im Dreijahresplan verankert: Das langfristige Qualitätskonzept wird in Teil A dargelegt, die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung (z. B. wöchentlicher Sprachen übergreifender Teamunterricht, Wahl(pflicht)fach „Mehrsprachenunterricht, Erstsprachenunterricht“, Angebote in den „Sprachen der Migration“, Einsatz von sprachvorentlastenden Materialien im sprachaufmerksamen Sachfachunterricht etc.) in Teil B.

Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird von einer beauftragten Arbeitsgruppe durch eine interne Evaluation überprüft. Die Ergebnisse werden dem Lehrer*innenkollegium präsentiert, die bestehenden Maßnahmen entsprechend nachjustiert bzw. neue Maßnahmen danach ausgerichtet.

Auf der Ebene des Einzelunterrichts evaluieren die Lehrpersonen ihre dem Schwerpunkt gewidmeten Maßnahmen in Eigenregie.

  • Die Schule verfügt über eine/n Koordinator*in für den Bereich Sprache(n) und Mehrsprachigkeit, die/der eng mit der/dem Koordinator*in für Evaluation/Qualitätssicherung kooperiert.
  • Die Schule behält den Bereich Sprache(n) und Mehrsprachigkeit im Sinne eines Evaluationszirkels kontinuierlich im Blick.
  • Die Schule lässt den Bereich Sprache(n) und Mehrsprachigkeit auch im Rahmen der externen Evaluation durch die Evaluationsstelle evaluieren.
  • Die Bildungsdirektion erkennt Sprach(en)kenntnisse und Mehrsprachigkeit als Qualitätsmerkmal der Kindergärten und Schulen in Südtirol an, was dementsprechend im Qualitätsrahmen verankert ist.
  • Die Bildungsdirektion begleitet und unterstützt Schulen bei der IST-Analyse bezüglich Sprache(n) und Mehrsprachigkeit, bei den daraus resultierenden Zielsetzungen, bei der Definition von Indikatoren und bei der Planung von Maßnahmen.
  • Die Bildungsdirektion unterstützt Lehrpersonen und Schulen bei der Durchführung von Selbstevaluation und interner Evaluation (bei der Ausarbeitung von spezifischen Evaluationsinstrumenten, durch Musterfragebögen).
  • Die Bildungsdirektion nützt Kontakte zu wissenschaftlichen Einrichtungen (z. B. Universitäten, EURAC) für die Planung, Durchführung und Auswertung von Evaluationen.
  • Die Bildungsdirektion veranlasst in regelmäßigen Abständen Lernstandserhebungen in den verschiedenen Sprachen (Unterrichtssprachen, Zweitsprache, Fremdsprachen).
  • Die Bildungsdirektion führt in größeren, aber regelmäßigen Abständen eine Evaluation des gesamten Bildungssystems im Bereich Sprache(n) und Mehrsprachigkeit durch.
  • mit der Evaluationsstelle
  • mit dem Referat Schulentwicklung innerhalb der Pädagogischen Abteilung
  • mit forschenden Institutionen (Universitäten, EURAC …)