Barrierefrei lernen

Barrierefreiheit bedeutet zum einen, sichtbare Barrieren abzubauen und damit das Umfeld und den öffentlichen Raum für alle zugänglich zu machen. Zum anderen bedeutet es auch, über geeignete Informations- und Kommunikationstechnologien Zugang zu Information und Kommunikation zu erhalten.

Damit die erforderlichen Anpassungen in die Wege geleitet werden können, ist es wichtig, frühzeitig mit dem Kindergarten oder der Schule Kontakt aufzunehmen. Die Direktionen nehmen Kontakt mit der zuständigen Behörde auf - je nach Bildungsstufe ist es Gemeinde oder Landesverwaltung.

Um allen Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung die Teilhabe an der Gemeinschaft und am Unterricht zu ermöglichen, ist Kommunikation ein wichtiges Werkzeug. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung verfügen aber nicht immer über eine aktive Lautsprache.

Unterstützte Kommunikation (UK) bietet in diesen Situationen Strategien, Konzepte und Hilfsmittel und ermöglicht damit Verständigung auf individuelle Weise. Das Referat Inklusion hat in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 zwei aufeinander aufbauende Kursfolgen organisiert, um diesen Schwerpunkt an Kindergarten und Schulen zu verankern.

In Absprache zwischen den Bildungsdirektionen der einzelnen Sprachgruppen wird in Kürze eine Datenbank über alle beweglichen, individuell angepassten und spezifischen Einrichtungsgegenstände für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung erstellt, die zur Ausleihe für andere Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen.

Das Referat Inklusion verleiht integrationsspezifische Hilfsmittel an Kindergärten und Schulen und verfügt über einige wenige didaktische Materialien. Sofern die Hilfsmittel verfügbar sind, erfolgt die Ausleihe jederzeit. Die Ausleihdauer ist ein Jahr. Bei Bedarf können Hilfsmittel auch angekauft werden.

Hilfsmittelverzeichnis 2023/2024 (Stand 22. September 2023)

Ausleihformular für ein integrationsspezifisches Hilfsmittel/Lehrmittel