Integrationslehrpersonen und Mitarbeiterin und Mitarbeiter für Integration

Neben den allgemeinen Berufsbildern in der Schule, den Klassenlehrpersonen in der Grundschule und den Fachlehrpersonen in der Mittel- und Oberschule gibt es zwei spezielle Berufsbilder, die mit der Integration 1977 eingeführt und weiterentwickelt wurden: die Integrationslehrpersonen und die Mitarbeiter/innen für Integration. Beide Berufsbilder dienen zur Unterstützung der Inklusion. Es hängt nicht so sehr von diesen zusätzlichen Berufsbildern ab, wie gut Inklusion und Teilhabe gelingen. Wichtiger sind die Haltung und das Grundverständnis der Klassen- und Fachlehrpersonen. Eine gemeinsam geteilte, inklusive Wertehaltung vermeidet, dass die zusätzlichen Ressourcen für die Segregration verwendet werden.

Integrationslehrpersonen

Eine Integrationslehrperson ist der Klasse zugewiesen, um die Inklusion von Kinder und Schüler/innen mit Beeinträchtigung zu unterstützen. Integrationslehrpersonen werden nicht einzelnen Schülerinnen und Schülern, sondern der Klasse zugewiesen, in denen Schüler/innen mit Beeinträchtigung eingeschrieben sind. Ihr Auftrag ist es, als Expertenkraft die Planung und Durchführung eines personenbezogenen, kompetenzorientierten, inklusiven Unterrichts zu unterstützen.

Die Zuweisung von zusätzlichem Personal für Integration, Integrationslehrpersonen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration, erfolgt auf Grundlage der allgemeinen Leitlinien für die Personalzuweisung des Programmabkommens. Der Stellenplan für Integrationslehrpersonen berechnet das Referat Inklusion auf der Grundlage von transparenten Kriterien.

Über diese diese Kriterien informieren wir in einer eigenen Mitteilung.

 

 

Lehrpersonen mit befristetem Arbeitsvertrag
Lehrpersonen für Integration mit befristetem Arbeitsvertrag ohne einen Spezialisierungstitel verpflichten sich zum Besuch von Fortbildungskursen im Ausmaß von 25 Stunden pro Schuljahr. Die Verpflichtung zur Fortbildung erstreckt sich über vier Schuljahre, entspricht also 100 Stunden Fortbildung. Das erste Jahr organisiert die Pädagogische Abteilung, vom 2. bis zum 4. Kursjahr der verpflichtenden Fortbildung vereinbart die Lehrperson mit ihrer Schulführungskraft ein Fortbildungspaket. Dabei ist darauf zu achten, dass die Fortbildungen den vorgegebenen Kriterien entsprechen, diese Kriterien werden mit Beginn jedes Schuljahres bekannt gegeben.

Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag in Verwendung

Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag in Verwendung für den Integrationsunterricht ohne Spezialisierungstitel sind nach den geltenden Bestimmungen zur Fortbildung im Ausmaß von 25 Stunden verpflichtet.  Die Lehrperson vereinbart mit ihrer Schulführungskraft ein Fortbildungspaket. Dabei ist darauf zu achten, dass die Fortbildungen den vorgegebenen Kriterien entsprechen, diese Kriterien werden mit Beginn jedes Schuljahres bekannt gegeben.

Informationen

Die Schulen erhalten regelmäßig Mitteilungen der Referats Inklusion mit allen Informationen: geltende Bestimmungen, Zulassungskriterien, Terminpläne und anderes mehr.
Ansprechperson: Michaela von Wohlgemuth, 0471 417664, michaela.vonwohlgemuth@schule.suedtirol.it

Bezirksfortbildungen zur Inklusion organisieren ab dem Schuljahr 2019/2020 die Bezirke selbst. Das Angebot der Bezirke finden Sie auf der Homepage des jeweiligen Bezirkes.

Bezirk Bozen und Umgebung: www.fobu.eu
Bezirk Überetsch Unterland:
Bezirk Burggrafenamt: www.fortbildung-bga.it
Bezirk Vinschgau: www.fovi.bz.it
Bezirk Pustertal: www.schulverbund-pustertal.it
Bezirk Eisacktal Wipptal: Angebote 2021/2022

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration

Ein Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin für Integration ist Kindern und Schüler/innen mit Beeinträchtigung zum Ausgleich fehlender Autonomie im Rahmen der Bildung zugewiesen und arbeitet an der Erstellung, Umsetzung und Überprüfung des IBP mit, plant und setzt inklusive Maßnahmen nach Absprache und in Zusammenarbeit mit der Fach- und Integrationslehrpersonen um, beobachtet, dokumentiert und berichtet über das Verhalten, die Eigenständigkeit und die zwischenmenschlichen Beziehungen des Kindes, der Schülerin oder des Schülers.

Die Ausarbeitung der Stellenpläne für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration für alle Schulstufen und die inhaltlichen Vorbereitungsarbeiten für die Stellenwahl dieser Berufsgruppe gehören zu den Kerntätigkeiten des Referats Inklusion.

Die Zuweisung der Stellen erfolgt durch eine multidisziplinäre Kommission aus Fachleuten und folgt transparenten Kriterien.

Für Stellenvergabe ist die Abteilung Personal zuständig.