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Coronavirus: Neue Verordnung verkürzt nächtliche Ausgangssperre

Auch in Südtirol gilt ab sofort eine verkürzte nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 5 Uhr. Dies legt die heute vom Landeshauptmann unterzeichnete Corona-Verordnung fest.

Landeshauptmann Arno Kompatscher (Foto: LPA/Ivo Corrà)

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat mit der Unterzeichnung der Corona-Verordnung Nr. 22 dieses Jahres - wie gestern angekündigt - die geltenden Corona-Maßnahmen für Südtirol weiter gelockert. So wird die nächtliche Sperrstunde von 22 auf 23 Uhr verlegt. Diese Maßnahme ist mit Veröffentlichung des Dekrets ab sofort wirksam. Die neue Verordnung steht im Einklag mit dem Gesetzesdekret der Regierung Nr. 65 vom gestrigen 18. Mai.

Zwischen 23 und 5 Uhr des darauffolgenden Tages dürfen Personen demnach weiterhin nur aus dringenden Gründen unterwegs sein. Dies sind nachgewiesene Arbeitserfordernisse, gesundheitliche Gründe oder andere Dringlichkeiten, wozu auch die Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die Ausführung von Hunden bis zur nächstgelegenen Hundeauslaufzone und die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz oder zu jenem des Partners zählen.

Die Verordnung Nr. 22 und alle bisherigen Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus sind im Corona-Portal der Internetseite des Landes Südtirol veröffentlicht.

LPA/jw/jw

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