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Gemeinden: Finanzierung von Bildungsbauvorhaben neu geregelt

Wie Gemeindebauvorhaben im Bildungsbereich gefördert werden, ist in einer Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2021 festgeschrieben, deren Entwurf die Landesregierung genehmigt hat.

Südtirols Gemeinden können bis zum 28. Februar 2022 im Landesamt für Gemeindenfinanzierung um Förderung von Bauprojekten im Bildungsbereich ansuchen. So sieht es der Entwurf einer Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2021 vor, dem die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher heute (30. November) zugestimmt hat und der nach Unterzeichnung durch den Landeshauptmann und den Gemeindenpräsidenten Andreas Schatzer rechtswirksam ist. 

"Mit dieser Neuregelung wollen wir neben der wirtschaftlichen Lage der einzelnen Gemeinden auch klare Prioritäten setzen", erklärt Landeshauptmann Kompatscher. "So wird der Anpassung an gesetzliche Vorgaben beispielsweise im Brandschutz oder was die Sicherheit angeht, Vorrang eingeräumt." 

Die Fördermittel werden für Grund- und Mittelschulen einschließlich Mensen und Turnhallen, für KindergärtenBibliotheken und Kindertagesstätten einsetzt. Die anerkannten Kosten können über sogenannte "Verlustbeiträge" mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden. Auch die Ausgaben für die Planung, ein notwendiger Liegenschaftsankauf oder zeitweilige Unterbringungskosten sind förderfähig. Energetische Sanierungen, Einrichtung und EDV-Ausstattung sind dies hingegen nicht. 

Um in den Genuss einer Landesfinanzierung zu kommen, müssen die Gesamtkosten des Bauvorhabens mindestens 100.000 Euro betragen. Zudem werden die wirtschaftliche Lage der Gemeinde und die noch zustehenden Finanzmittel aus dem derzeit vorgesehenen Investitionsfonds in die Bewertung mit einbezogen. Für die Förderung der Bildungsbauvorhaben gelten zudem Vorrangkriterien, die mit Punkten bewertet werden. Dies gilt für die Anpassung an Brandschutzbestimmungen und die Behebung von Sicherheitsmängeln, für einen hohen Raumbedarf aufgrund der Schülerzahlen, für den Abbau architektonischer Barrieren, den Umbau der Sanitäranlagen sowie für Schalldämmmaßnahmen. Auch dem Gebäudealter wird Rechnung getragen.

Ausgearbeitet hat diesen Vereinbarungsentwurf das paritätische Komitee. Diesem neuen Leitungsgremium gehören neben dem Landeshauptmann und dem Präsidenten des Rates der Gemeinden jeweils zwei Mitglieder der Landesregierung und des Rates der Gemeinden an. Es hat erst vor kurzem im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Finanzierung von Gemeindebauvorhaben seine Arbeit aufgenommen.

Für die Finanzierung von Bildungsbauvorhaben stehen im Jahr 2022 vorerst vier Millionen Euro zur Verfügung.


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LPA/jw