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Land fördert Digitalisierung von Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen sollen in ihren Bemühungen um Digitalisierung unterstützt werden. Dafür hat die Landesregierung für die Jahre 2022 und 2023 sechs Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Kleinstunternehmen spielen in Südtirols Wirtschaft eine große Rolle: Ein Großteil der Südtiroler Unternehmen sind Kleinstunternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten. Um die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen auch in Zukunft zu garantieren, sind eine stärkere Digitalisierung und der Ausbau der digitalen Kompetenzen notwendig. Auf Vorschlag des für die Wirtschaft zuständigen Landesrates hat die Landesregierung daher heute (23. August) Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen beschlossen.

Die digitalen Kenntnisse und Dienstleistungen zu steigern, sei für die Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit der Südtiroler Mikrounternehmen unumgänglich, erklärt der zuständige Landesrat. Die Pandemie habe eine wirtschaftliche Dynamik ausgelöst, welche die Notwendigkeit, traditionelle Tätigkeiten mit digitaler Technologie zu ergänzen, offensichtlich gemacht und den dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt habe. Im Rahmen der Wirtschaftsförderung werde das Land daher den Ausbau digitaler Kompetenzen der Unternehmen mit "Digitalisierungsprämien" unterstützen. Dafür wurden mit dem heutigen Landesregierungsbeschluss für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt sechs Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Im Sinne der heute ebenfalls beschlossenen Richtlinien können sich Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitenden der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tourismus um eine Digitalisierungsprämie bewerben. Gefördert werden die Einführung digitaler Technologien und Prozesse zur Umsetzung und Verbesserung von Organisations- und Geschäftsmodellen, des Internetauftrittes und des elektronischen Handels, der digitalen Kommunikationsmodelle und Social-Media-Verwaltung. Demnach werden Schulungen, Beratungen sowie der Ankauf und die Optimierung von Software mit bis zu 60 Prozent der zulässigen Ausgabe im Rahmen der De-Minimis-Regelung bezuschusst. Die Mindestausgabe liegt bei 2000 Euro, die Höchstausgabe bei 10.000 Euro je Antrag. Jedes Unternehmen kann im Zeitraum 2022/23 einen Antrag stellen. Dieser ist bis zum 31. Oktober des Jahres einzureichen, in dem das Vorhaben begonnen oder durchgeführt wird.


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LPA/jw