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Energieeinsparung: Geschäftstüren dürfen nicht dauerhaft offenstehen

Während der Heiz- und Kühlperiode bleiben die Eingangstüren von Handelsbetrieben geschlossen. Die Landesregierung hat grünes Licht für die entsprechenden Richtlinien erteilt.

Heute (18. Oktober) hat sich die Landesregierung mit den Richtlinien für die Schließung der öffentlich zugänglichen Eingangstüren von Handelsbetrieben während der Heiz- und Kühlperiode befasst und diese genehmigt. Den Beschluss dazu hatte Energie- und Umweltlandesrat Giuliano Vettorato eingebracht. Damit setzt die Landesregierung ihre Maßnahmen zugunsten der Energieeinsparung und des Klimaschutzes fort. Bereits im Juli dieses Jahres hatte sie Richtlinien zur Einschränkung der nächtlichen Lichtverschmutzung verabschiedet (LPA hat berichtet). 

Ausnahme für Anlagen mit Luftschleieranlage

Ziel der neuen Richtlinien ist es, einen unnötigen Energieverbrauch der Handelsbetriebe zu vermeiden: Dazu müssen die Geschäftstüren im Winter, wenn die Innenräume geheizt, und im Sommer, wenn diese klimatisiert werden, geschlossen bleiben. Eine Ausnahme bilden Eingangstüren, an denen zur Reduzierung der Energieverluste eine Luftschleieranlage, also eine Anlage zur Verhinderung von Luftaustausch zwischen Raumluft und Außenluft, in Betrieb ist.

"Die Erfahrungen der letzten Jahre, Berichte von Bürgern und Gespräche mit mehreren Gemeinden haben gezeigt, dass einige Handelsbetriebe die Zugangstüren, die von der Kundschaft benutzt werden, offen lassen", berichtet Landesrat Vettorato. "Dies führt zu Energieverschwendung und zudem zu negativen Reaktionen in der Bevölkerung in einer Zeit, in der wir alle aufgerufen sind, zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaneutralität beizutragen. Aus diesen Gründen setzen wir im Einvernehmen mit dem Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol hds eine vernünftige Maßnahme zur Einschränkung des unnötigen Energieverbrauchs."

Mit dem heutigen Beschluss wird das Verbot, öffentlich zugängliche Eingangstüren während der Heiz- und Kühlperiode offen zu halten, für das gesamten Landesgebiet einheitlich geregelt.

Übergangsphase von 18 Monaten

Um den Handelsbetrieben entgegenzukommen, sehen die Richtlinien eine Übergangsphase vor: Die Unternehmen haben 18 Monate Zeit, um Anpassungsarbeiten durchzuführen oder dort Eingangstüren anzubringen, wo noch keine vorhanden sind.


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LPA/tl/mpi