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Fahrzeuge winterfit machen: Ab 15. November Winterreifenpflicht

Ab 15. November gilt Winterausrüstungspflicht auf den Straßen in Bozen und auf der Autobahn A22. Auf Landesstraßen muss man bereits jetzt bei Schnee und Eis mit Schneeketten gerüstet sein.

Fahrzeuge, die auf den Straßen in Bozen und auf der Brennerautobahn unterwegs sind, müssen ab 15. November auf Winterausrüstung umgestellt sein. In Südtirol gilt, bei schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn, wie zum Beispiel auf hoch gelegenen Passstraßen, auf den vom Land verwalteten Straßen bereits jetzt situative Winterausrüstungspflicht. Fahrzeuge müssen somit bei Schnee oder Eisbildung auf der Fahrbahn mit homologierter Winterausrüstung, also mit Winterreifen mit entsprechender Kennung oder Schneeketten, ausgestattet sein.

Über die Hälfte (57 Prozent) der Straßen in Südtirol liegen auf über 1000 Metern Meereshöhe. Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider erinnert deshalb die Verkehrsteilnehmer daran, "ihre Fahrzeuge winterfit zu machen und durch vorsichtiges Fahren auch selbst zu mehr Sicherheit auf Südtirols Straßen beizutragen."

Fahrzeuge winterfit machen und Fahrweise anpassen

Der Straßendienst sei für die Winterzeit gerüstet, sagt Abteilungsdirektor Philipp Sicher. "Unsere Fahrzeuge und Schneeräumgeräte und vor allem die 480 Straßenwärter sind in Bereitschaft. Es ist aber auch wichtig, dass die Verkehrsteilnehmer ihre Fahrweise an die winterlichen Bedingungen anpassen und auf alle Fälle Winterreifen oder Schneeketten montieren", sagt Sicher.

"Winterreifen haften aufgrund ihrer Gummimischung bei tiefen Temperaturen deutlich besser auf der Fahrbahn, das heißt, der Bremsweg wird kürzer und die Spurstabilität höher", erklärt der Direktor des Kraftfahrzeugamts Markus Kolhaupt. Ratsam sind laut Kolhaupt für eine gute Haftung Winterreifen, die nicht älter als vier Jahre sind und eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern aufweisen. "Bei Schneeketten muss man vor allem darauf achten, dass die Ketten auf das montierte Reifenmaß passen", sagt Kolhaupt.

Bis zum 15. April auf der A22 und in der Stadt Bozen Winterausrüstungspflicht

Unabhängig von den Witterungsverhältnissen besteht auf der Brennerautobahn und in der Stadt Bozen eine generelle Winterausrüstungspflicht vom 15. November bis zum 15. April. In dieser Zeit müssen alle, die mit Fahrzeugen unterwegs sind, entweder mit Winterreifen verkehren oder passende Schneeketten an Bord haben. Wenn es aufgrund bedeckter oder eisiger Fahrbahn notwendig ist, müssen auf den Reifen die Schneeketten aufgezogen sein. Für Kleinkrafträder sowie Motorräder gilt die Regelung nicht. Diese dürfen nämlich bei winterlichen Verhältnissen gar nicht unterwegs sein.



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LPA/san