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Gewaltprävention: Landesgesetz wird umgesetzt

Soziallandesrätin Deeg verweist zum Tag gegen Gewalt an Frauen auf das Landesgesetz zur Gewaltprävention und wo betroffene Frauen Hilfe finden. Sie ist überzeugt: "Gewalt ist niemals Privatsache!"

Der Mord an Alexandra Mocanu in Bozen ist kaum einen Monat her, am Bozner Landesgericht wurden vor Kurzem die Morde an Fatima Zeeshan und Laura Perselli behandelt: Das Thema der Gewalt an Frauen ist derzeit in Südtirol präsent. Dieser Umstand zeigt aber auch, dass es weiterhin Informationen für Betroffene und gesellschaftliche Sensibilisierung braucht. "Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen rückt dieses Thema in den Fokus der Öffentlichkeit. Allerdings reicht dieser Tag alleine bei Weitem nicht aus, um in unserer Gesellschaft einen Wandel auszulösen – denn diesen braucht es, wenn wir Gewalt gegen Frauen, aber auch Gewalt im Allgemeinen verbannen wollen", betont Soziallandesrätin Waltraud Deeg. Es brauche dafür viele Schritte, einige davon seien bereits gesetzt worden, andere müssten mittel- und langfristig noch angegangen werden.

Umsetzung des Landesgesetzes schreitet voran

Die Weichen dafür wurden unter anderem mit dem Landesgesetz "Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder" gestellt. Dieses wurde im Dezember 2021 verabschiedet. Seitdem wird im Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion an der Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen und Vorgaben gearbeitet. So wurde unter anderem der ständige Koordinierungstisch bei der Landesabteilung Soziales eingerichtet, in der jüngsten Sitzung wurde der Entwurf für den Dreijahresplan genehmigt. Dieser sieht unter anderem eine Erweiterung des Frauenhausdienstes, die Ausarbeitung von Leitlinien oder die Einrichtung einer thematischen Arbeitsgruppe zum Schutz von weiblichen Gewaltopfern mit Migrationshintergrund vor. Der Dreijahresplan wird demnächst auch der Landesregierung vorgelegt. Bereits im Frühjahr 2022 wurden in jeder Südtiroler Gemeinde Kontaktpersonen ernannt, die auf lokaler Ebene für das Thema der geschlechterspezifischen Gewalt sensibilisieren. In Angriff genommen wird nun die Einrichtung territorialer Anti-Gewalt-Netzwerke. In Ausarbeitung sind derzeit zudem Leilinien für Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen, die Gewalt miterlebt haben, sowie die Kriterien für den Solidaritätsfonds. Dieser soll künftig Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlung sind, finanziell unterstützen, damit diese Rechtshilfe in Anspruch nehmen können. "Das Gesetz ermöglicht eine bessere Vernetzung bestehender Dienste und Leistungen, gleichzeitig werden neue Maßnahmen das Netzwerk ergänzen und verstärken", unterstreicht die Soziallandesrätin.

Es gibt Hilfe!

Wichtige Ansprechpartnerinnen für Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, sind die Mitarbeiterinnen der Frauenhausdienste und der Beratungsstellen für Frauen in Gewaltsituationen. Im Jahr 2021 haben laut Astat-Erhebung 586 Frauen diesen Beratungsdienst in Anspruch genommen (2020: 619 Frauen). 104 Frauen und 147 minderjährige Kinder wurden in den Frauenhausdiensten oder in geschützten Wohnungen zeitweise aufgenommen (2020: 72 Frauen und 83 Kinder). "Gewalt an Frauen ist niemals Privatsache. Wir müssen daher alles tun, um Gewaltopfer besser zu unterstützen, aber auch – im Sinne der Gewaltprävention – frühzeitig Täter begleiten, um potentielle Gewaltsituationen zu vermeiden", ist Landesrätin Deeg überzeugt.

Hier gibt es Hilfe: Telefonnummern der zuständigen Dienste

Folgende Grüne Nummern sind rund um die Uhr erreichbar:

Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Frauenhaus in Bozen: 800 276 433
Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Frauenhaus in Meran: 800 014 008
Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Frauenhaus in Brixen: 800 601 330

Telefonische Erreichbarkeit zu festen Zeiten:

Geschützte Wohnungen in Bozen: 800 892 828 (von Mo bis Fr von 8.00 bis 12.30 Uhr und von Mo bis Do von 13.30 bis 17.00 Uhr
Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Geschützte Wohnungen in Bruneck: 800 310 303 (Mo bis Fr von 8.30 bis 12.00 Uhr)


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LPA/ck