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Mehr Sicherheit für das Gerichtsgebäude: Zugangsbereich renoviert

Vermögenslandesrat Massimo Bessone hat sich vor Ort ein Bild von der Ausführung des ersten Bauloses der Umbauarbeiten am Bozner Landesgericht gemacht.

Mit einer Durchführungsverordnung im Jahr 2017 hatte der Staat der Region Trentino-Südtirol sowie den Autonomen Provinzen Bozen und Trient die Zuständigkeit im Bereich der Justizverwaltung übertragen. Mit der gleichen Maßnahme wurde auch der Bozner Justizpalast, in dem das Gericht und die Justizbehörden untergebracht sind, an das Land Südtirol abgetreten. Das Gebäude hat einen geschätzten Wert von 40 Millionen Euro. Die Landesabteilung für Vermögen hat den Zustand des Gebäudes bewertet und ein Programm mit den erforderlichen Maßnahmen erstellt. Dieses Programm sieht Arbeiten im Umfang von über 10 Millionen Euro vor. In Absprache zwischen Landesrat Massimo Bessone und der Staatsanwaltschaft wurde das erste Los des Renovierungsprojekts durchgeführt, das den Eingang des Gerichtsgebäudes betraf.  Diese Arbeit wurde als dringlich eingestuft und daher in vier Monaten abgeschlossen. Ebenso gebaut wurden ein neuer Notausgang und ein spezieller automatischer Zugang für Menschen mit Behinderung.

Landesrat Bessone hat sich nun gemeinsam mit dem Direktor des Landesamtes für Technische Gebäudeverwaltung Luca Carmignola, seinem Mitarbeiter Karl Gabloner sowie den Fachleuten und Auftragnehmern bei einem Lokalaugenschein vom Fortgang der Arbeiten am Eingang am Gerichtsplatz 1 überzeugen können. Wie geplant wurde ein neues Zugangs- und Kontrollsystem eingerichtet. "Bisher wurde am Eingang nur der Inhalt der Taschen mit einem Metalldetektor kontrolliert. Mit den neu installierten Hightech-Geräten, zu denen auch ein Röntgengerät gehört, können wir nun auch eine gezielte und unmittelbare Kontrolle der Personen durchführen, die das Gebäude betreten, und so die Personenströme beim Betreten und Verlassen besser überwachen und mehr Sicherheit für Bürger, Richter und Anwälte gewährleisten. Im Gerichtsgebäude befindet sich auch das Amt für Sprachgruppenerklärungen, in dem die Bürger eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur italienischen, deutschen oder ladinischen Sprachgruppe beantragen können. "Der Zugang wird  Ende Februar nach den notwendigen Funktionstests und der Inbetriebnahme der Geräte wieder geöffnet", so  Bessone.  


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LPA/ic/uli