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Zehnjahresplan für Arbeiten an AVS- und CAI-Schutzhütten genehmigt

Die Arbeiten an den Schutzhütten von CAI und AVS sollen mit einem Landesbeitrag von 75 Prozent der anerkannten Kosten mitfinanziert werden. Das hat die Landesregierung beschlossen.

Schutzhütten haben eine wichtige Funktion im Gebirge, sie sind mehr als Einkehrmöglichkeiten für Wandernde: Sie bieten Sicherheit und Schutz im Hochgebirge. Die Landesregierung hat beschlossen, sich auch an den Arbeiten an den Schutzhütten von AVS und CAI zu beteiligen.

Im Zuge der Arbeiten der Paritätischen Landeskommission für Schutzhütten, die die Aufgabe hat, die Prioritätenliste der Schutzhütten nach technischen Kriterien zu erstellen, den Instandhaltungsplan auszuarbeiten und Stellungnahmen zu den neu errichteten Schutzhütten abzugeben, haben die Alpinverbände CAI und AVS die Liste der Arbeiten, die in ihren 30 Schutzhütten und Biwaks vorzunehmen sind, vorgelegt. Das Land beteiligt sich neben der Finanzierung der Arbeiten an den eigenen 27 Schutzhütten auch mit Beiträgen an den Arbeiten der CAI- und AVS-Schutzhütten. Landesrat Massimo Bessone hat die Verbände aufgefordert, einen Plan der in den nächsten zehn Jahren vorgesehenen Arbeiten mit den entsprechenden Beträgen und der Prioritätsstufe der Interventionen zu erstellen. Heute (14. Februar) beschloss die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Bessone, die Renovierungsarbeiten an den Schutzhütten von CAI und AVS mitzufinanzieren.

Landesförderung von 75 Prozent 

"Die Schutzhütten sind eine der Visitenkarten unseres Landes, sie bieten Einkehrmöglichkeiten und sind ein Stützpunkt für alle, die am Berg unterwegs sind. Unsere Aufgabe ist es, einen geschützten und sicheren Ort für diejenigen zu schaffen, die in die Berge gehen. Schutzhütten haben eine gemeinnützige Funktion. Deshalb ist es wichtig, in den Ausbau, die Renovierung und Instandhaltung von Berghütten zu investieren. Wir haben entschieden, CAI und AVS mit einer Landesförderung von 75 Prozent der geplanten Ausgaben vorbehaltlich Verfügbarkeit für die Renovierung ihrer Hütten zu unterstützen. Die Zuweisungskriterien erlässt die Abteilung Tourismus, ebenso wird die Finanzierung in den Zuständigkeitsbereich von Landesrat Arnold Schuler fallen", sagt Landesrat Bessone.

Die Interventionen im Einzelnen

Zu den vorrangigen Maßnahmen des Zehnjahresplans, der von den Alpinvereinen vorgelegt wurde, gehören die Schutzhütte Plose (Brixen), die Schutzhütte Sesvenna (Mals) und die Schutzhütte Radlsee (Feldthurns): Für sie ist eine energetische Sanierung vorgesehen. In der Gemeinde Corvara soll die Puez-Hütte komplett renoviert werden, um das Winterbiwak wiederherzustellen. Das Giuliani-Biwak in der Gemeinde Wolkenstein wird abgerissen und von Grund auf neu aufgebaut.


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LPA/ic/uli