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Vereinbarkeit: Unternehmerinnen können Landesförderung beantragen

Das Land unterstützt künftig Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Selbstständige aller Wirtschaftsbereiche, wenn es darum geht Familie und Beruf zu vereinbaren.

Das Land Südtirol hat in der Wirtschaftsförderung eine neue Schiene angelegt: Wurden in den vergangenen Jahren Förderungen zur Internationalisierung, zur Digitalisierung, zur Umweltfreundlichkeit oder zur Lehrlingsausbildung eingeführt, so sind die unternehmerisch, selbständig oder freiberuflich tätigen Frauen Zielgruppe der jüngsten, gestern von der Landesregierung beschlossenen Unterstützungsmaßnahme. Laut dem Institut für Wirtschaftsforschung (Wifo) werden aktuell 19,2 Prozent, nämlich 10.653 der aktiven, gewerblichen Unternehmen von Frauen geführt. 

Landesrat Philipp Achammer stellte heute (19. April) die Richtlinien für die neue Maßnahmen zur Förderung des weiblichen Unternehmertums gemeinsam mit seinem für die Wirtschaftssektoren Tourismus und Landwirtschaft zuständigen Amtskollegen Arnold Schuler vor. Mit dabei waren auch die Leiterin der Abteilung Wirtschaft, Manuela Defant, und die Unternehmerin Marina Rubatscher Crazzolara, die dem Beirat der Handelskammer Bozen zur Förderung des weiblichen Unternehmertums vorsteht.

Wirtschaftspolitik ist auch Frauenpolitik

Endlich sei es so weit, zeigte sich Landesrat Philipp Achammer bei der heutigen Vorstellung erfreut. Man habe lange an diesem Regelwerk gearbeitet, die Pandemie habe die Arbeiten verzögert, aber ab sofort fördere das Land Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen über Projekte zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und anerkenne damit "die bedeutende wirtschaftliche und soziale Rolle des weiblichen Unternehmertums". "Wir möchten nicht, dass Frauen von einer selbständigen oder unternehmerischen Tätigkeit Abstand nehmen, da sie diese mit der Familie nicht vereinbaren können", sagte der Landesrat, denn: "Wirtschaftspolitik ist auch Frauenpolitik."

Künftig erhalten demnach Unternehmerinnen, Selbstständige und Freiberuflerinnen mit weniger als zehn Beschäftigten, die wegen einer Schwangerschaft, der Mutterschaft oder der Erziehung von zusammenlebenden Kindern bis zu zwölf Jahren ihre Tätigkeit unterbrechen müssen, die Möglichkeit, sich von einer Person mit Erfahrung und Professionalität in der Unternehmensführung vertreten zu lassen. Der maximale Vertretungszeitraum wird bei Mehrlingsschwangerschaften auf 24 Monate erhöht.

Bis zu 20.000 Euro für Vertretung

"Die Förderungen wird als De-minimis-Beihilfe bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro gewährt", erläuterte Abteilungsleiterin Manuela Defant. Sie verwies darauf, dass der Vertretungszeitraum von bis zu 18 Monaten auch in mehreren Abschnitten in Anspruch genommen werden könne. Die Unterstützungsmaßnahme kann von Unternehmerinnen und auch von Gesellschafterinnen in Anspruch genommen werden, deren Unternehmenssitz sich in Südtirol befindet, wo die Antragstellerinnen auch ihre berufliche Tätigkeit kontinuierlich ausüben müssen. Anspruchsberechtigt sind zudem Selbstständige und Freiberuflerinnen, die in Südtirol tätig sind, am Unternehmen beteiligte Familienangehörige, und Mitarbeiterinnen mit koordinierter und kontinuierlicher Zusammenarbeit, die in Südtirol ansässig sind. Für eine Vertretung mittels Arbeitsvertrags ist ein Beitrag von 80 Prozent auf den Nettobetrag der Lohnabrechnung vorgesehen. Wer für die Vertretung selbstständige oder freiberufliche Arbeit ankauft, dem werden 60 Prozent des steuerpflichtigen Betrages der Rechnungen (ohne Mehrwertsteuer) anerkannt.

Familienplanung dürfe kein Luxus sein, erklärte Unternehmerin Marina Rubatscher Crazzolara, besonders angesichts des Geburtenrückgangs, der wiederum Ursache für den Fachkräftemangel sei. Die Vorsitzende des Handelskammer-Beirats zur Förderung des weiblichen Unternehmertums begrüßte daher die Fördermaßnahme, die es "Unternehmerinnen mit Kindern ermögliche, die Kontinuität des Betriebes zu gewährleisten".

Ab sofort kann angesucht werden

Auf die hohe Anzahl der von Frauen geführten Betrieben im Gastgewerbe (2851) und in der Landwirtschaft (2769) verwies Landesrat Arnold Schuler: "Die Vereinbarkeit ist auch in diesen Sektoren ein großes Thema und nicht immer leicht zu gewährleisten."

Die Ansuchen können zu jeder Zeit gestellt werden, müssen aber auf vor dem Vertretungszeitraum, für welchen der Beitrag beantragt wird, mittels bereitgestellten Vordrucks und über zertifizierte elektronische Post (PEC) eingereicht werden. Für das Haushaltsjahr 2023 hat die Landesregierung 200.000 Euro für diesen Zweck bereitgestellt.

Weitere Informationen zur Gesuchstellung gibt es auf den Landeswebseiten zur Wirtschaftsförderung unter  https://wirtschaft.provinz.bz.it/de/foerderung-der-gewerblichen-wirtschaft.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/jw