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Wolfsentnahmen: Land verteidigt Maßnahme in Sachverhandlung

Auch in kollegialer Besetzung hat das Verwaltungsgericht die Aussetzung der Maßnahme zur Wolfsentnahme verfügt. Die Anwaltschaft bereitet die Argumente für die Verhandlung in der Sache vor.

Gegen beide Wolfsentnahmedekrete des Landes – jenes vom 9. September für das Almgebiet in den Pfunderer Bergen und jenes vom 15. September für das Almgebiet um die Gemeinde Kastelbell – hatten Tierschutzaktivisten Rekurs eingelegt. In zwei getrennten Präsidialverfügungen hatte das Verwaltungsgericht die Maßnahmen zur Entnahme von je zwei Wölfen ausgesetzt. In kollegialer Zusammensetzung wurden diese Verfügungen gestern (10. Oktober) vom Verwaltungsgericht bestätigt. Bis zur Verhandlung und Entscheidung in der Sache am 7. Februar wird es keine Entnahmen geben. Von den Verwaltungsrichtern abgewiesen wurde hingegen der Antrag der Tierschutzaktivisten, auch die Durchführungsbestimmungen zum Wolfsgesetz – die Abgrenzung der Weidegebiete – auszusetzen.

Die Experten der Abteilung Forstdienst und die Anwaltschaft des Landes werden gemeinsam die Argumente für die Verhandlung in der Sache vorbereiten und die Entnahme von Wölfen mit den zur Verfügung stehenden juridischen Mitteln verteidigen.


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LPA/uli