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Anpassungen am Landesfamiliengeld+ vorgenommen

Wenn beide Elternteile in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes Erziehungsarbeit leisten, können sie um das Landesfamiliengeld+ ansuchen.

Das Land Südtirol unterstützt Familien mit mehreren Landesleistungen. Zu diesen zählt auch das Landesfamiliengeld+, das im Herbst 2016 eingeführt wurde. Das Landesfamiliengeld+ ist eine Zusatzleistung zum Landesfamiliengeld und kann dann beantragt werden, wenn beide Elternteile in den ersten 18 Lebensmonaten eines Kindes Elternzeit in Anspruch nehmen. Angesprochen werden damit in erster Linie Väter. Diese müssen einer abhängigen Arbeit im Privatsektor nachgehen und mindestens zwei volle, ununterbrochene Monate Elternzeit vorweisen können, um das Landesfamiliengeld+ in Anspruch nehmen zu können. Die Höhe des Beitrages hängt davon ab, ob in der Zeit der Elternzeit ein (reduziertes) Gehalt bezogen wird oder nicht. Durch eine Änderung auf gesamtstaatlicher Ebene hat nun auch die Landesregierung in ihrer jüngsten Sitzung die Richtlinien für den Beitrag des Landesfamiliendgeld+ angepasst.

Bisher standen jenen Leistungsbeziehern, die 30 Prozent ihrer Entlohnung bezogen haben, 400 Euro monatlich als Beitrag zu; wenn während der Elternzeit nicht durchgehend 30 Prozent des Gehaltes bezogen wurde, standen 600 Euro im Monat zu. Mit dem gesamtstaatlichen Haushaltsgesetz 2023 wurde eine allgemeine Erhöhung der Elternzeitzulage im ersten Monat von 30 auf 80 Prozent des Gehalts umgesetzt. Damit weiterhin auch jene Väter Anspruch auf das Landesfamiliengeld+ haben, welche im ersten Monat ihrer Elternzeit 80 Prozent ihres Gehaltes beziehen, wurden die Richtlinien für die Landesleistung angepasst. Somit erhalten Väter, die während der Elternzeit 80 Prozent Gehalt beziehen den Landesbeitrag in Höhe von 400 Euro im Monat, jene, welche nur zum Teil 80 Prozent des Gehaltes beziehen 600 Euro im Monat. Wenn Väter keinen Lohn beziehen, bleibt die bestehende Regelung aufrecht und es steht der Landesbeitrag von 800 Euro im Monat zu. Insgesamt wurden im Jahr 2023 bisher 46 Ansuchen bei der Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) eingereicht. Bisher wurden dafür 49.800 Euro an die Familien ausbezahlt.

Abgesehen vom Landesfamiliengeld+ gibt es mit dem Landesfamiliengeld und dem Landeskindergeld zwei weitere Leistungen, mit denen Familien vom Land Südtirol finanziell unterstützt werden. Dabei nehmen die Begünstigten stetig zu: Während Ende September 2022 31.811 Familien das Landeskindergeld bezogen haben, waren es am selben Stichtag im Jahr 2023 35.8976 Familien. Dies kommt einem Plus von 12,8 Prozent gleich. Auch beim Landesfamiliengeld ist ein Anstieg bei den Bezieherfamilien zu verzeichnen: 13.365 Familien Ende September 2022 wurden zu 14.085 Familien Ende September 2023. Begründet werden kann dieser Anstieg mit den Änderungen der Kriterien, die seit Sommer 2022 greifen und den Kreis der Bezieherinnen und Bezieher beider Landesleistungen erweitert hat.

Informationen zu den staatlichen und zu den Landesleistungen für Familien gibt es in den Patronaten oder online im Familienportal unter www.provinz.bz.it/familiengelder.


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LPA/ck