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Nach EuGH-Urteil zur Mobilität am Ritten: Für Fahrgäste alles gleich

Der Europäische Gerichtshof hat sich mit der Vergabe der Dienste der Rittner Trambahn, Rittner Seilbahn und Mendel-Standseilbahn befasst. Für Fahrgäste und Betreiber ändert sich aktuell nichts.

In zwei von drei Fragestellungen gibt der Europäische Gerichtshof (EuGH), der sich mit der Vergabe der Dienste der Rittner Trambahn, Rittner Seilbahn und Mendel-Standseilbahn befasst hat, dem Land recht. 

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vergabe der Dienste hat klar gestellt, dass die Rittner Trambahn und die Mendel Standseilbahn mit Eisenbahnen gleichzusetzen sind und somit gänzlich in die EU-Richtlinie 1370/2007 fällt. Diese EU-Richtlinie regelt die Direktvergaben von öffentlichen Transportleistungen.  

Nicht mit Bus- oder Zugdiensten gleichgesetzt werden können hingegen Seilbahnen, heißt es von den Richtern in Luxemburg, wobei jedoch nicht spezifiziert wurde, wie die Vergabe erfolgen sollte. 

Hinsichtlich der Vergütung an die Südtiroler Transportstrukturen AG Sta kommen die Richter zum Schluss, dass diese nicht als Staatsbeihilfen einzustufen sind und vollkommen korrekt berechnet wurden.

Nach dieser Klarstellung wird der Staatsrat in Rom im Laufe der nächsten Monate das Verfahren wieder aufnehmen und unter Berücksichtigung des Richterspruchs des EuGH das eigene Urteil erlassen.

Aktuell hat das Urteil des EuGH keine Auswirkungen auf die Rittner Seilbahn und Trambahn und auf die Mendel-Standseilbahn. Das Urteil des Staatsrates wird zeigen, ob und gegebenenfalls wie die Dienste neu vergeben werden, heißt es vom Mobilitätsressort. Die Verträge zwischen Land und der Südtiroler Transportstrukturen AG Sta, die die Dienste derzeit erbringt, sind auf jeden Fall bis auf Weiteres gültig.


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LPA/red/san