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St. Leonhard in Passeier: Denkmalschutz für Scheiberhof

Der Scheiberhof in St. Leonhard in Passeier wird unter Denkmalschutz gestellt. Die Landesregierung hat am Dienstag grünes Licht dafür gegeben.

Beim Scheiberhof in der Gemeinde St. Leonhard in Passeier handelt es sich um einen spätgotischen Bau aus dem 15. Jahrhundert. Die Landesregierung hat bei ihrer jüngsten Sitzung beschlossen, den Hof unter Denkmalschutz zu stellen. Zudem hat sie die Landeskonservatorin Karin Dalla Torre ermächtigt, beim Grundbuchsamt in Meran den Antrag auf Anmerkung der direkten Denkmalschutzbindung der betroffenen Parzellen zu stellen. Bereits im Februar 2023 hatte die Landeskonservatorin für den Scheiberhof in St. Leonhard in Passeier das kulturelle Interesse festgestellt und das Unterschutzstellungsverfahren eröffnet.

Wie es in der Begründung des Landesdenkmalamtes heißt, ist der Scheiberhof denkmalschutzwürdig, weil eine umfassende Bauforschung ergeben hat, dass es sich um ein besonders hochwertiges und vielschichtiges Anwesen handelt.

Das Hauptgebäude hat drei Geschosse, ist turmartig aufgebaut und verfügt über ein hochwertiges Mauerwerk sowie mehrere Fenster mit Marmorgewänden und einem teilweise erhaltenen, abgemauerten Spitzbogenportal. Ende des 18. bzw. im frühen 19. Jahrhundert erfolgte der Ausbau des südseitigen Wohntraktes mit spätbarocker bzw. Biedermeier Ausstattung, gemauerten Öfen, Fenstern, Türen, Stubentäfelungen sowie einer besonders schönen Pietà. Die nordseitige Erweiterung mit Abbruch der Fassade und Errichtung des Wirtschaftstraktes folgte Ende des 19. bzw. Anfang des 20. Jahrhunderts. Der Keller verfügt über eine Deckenstützkonstruktion in Holz, der Dachstuhl über einen Giebel aus dem Historismus. An der Südseite ist dem Hauptgebäude ein Nebengebäude mit Backofen vorgelagert.


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LPA/mpi