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Förderung ehrenamtlicher Initiativen: Kriterien überarbeitet

Für Initiativen zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit können Dachverbände mit Unterstützung des Landes rechnen. Die maximale Beitragshöhe hat die Landesregierung heute auf 85 Prozent angehoben.

Die Landesregierung hat heute (7. November) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher die Kriterien überarbeitet, nach denen das Land Südtirol Initiativen der Dachverbände zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit finanziell bezuschusst. Dabei hat sie zum einen die maximale Beitragshöhe von derzeit 80 auf 85 Prozent angehoben. 

Beitragshöhe auf 85 Prozent angehoben

"Durch das ehrenamtliche Engagement in zahlreichen Vereinen und Verbänden trägt die Südtiroler Gesellschaft maßgeblich zur Entwicklung des Landes bei", ist Landeshauptmann Kompatscher überzeugt. "Mit der Genehmigung neuer Kriterien haben wir heute den Zugang zur Förderung erleichtert, den Förderbeitrag angehoben und die zur Abrechnung zugelassenen Ausgaben erweitert", informiert der Landeshauptmann.

Die rechtliche Grundlage für die Fördermaßnahme ist das Landesgesetz zur "Regelung der ehrenamtlichen Tätigkeit und Förderung des Gemeinwesens" aus dem Jahr 1993 (LG Nr. 11/93). Dieses sieht in Artikel 10 bis die Förderung von Vorhaben der Dachverbände vor, die der ehrenamtlichen Tätigkeit dienen und sich an Körperschaften des dritten Sektors richten und diesem zugutekommen. 

Beratung, Information und Ausbildung für das Ehrenamt

In diesem Sinne können Dachverbände ohne Gewinnabsicht für Beratungs-, Informations- und Ausbildungsinitiativen mit Unterstützung des Landes rechnen. Gefördert werden sowohl Vorhaben im Sozial- und Gesundheitswesen, in Bildung und Kultur, Sport und Freizeit, Zivil- und Umweltschutz sowie zur Stärkung der ehrenamtlichen Tätigkeit. Ausgenommen sind Tätigkeiten mit religiösen Inhalten. 

Für diesen Zweck stellt die Landesregierung im kommenden Jahr rund 200.000 Euro zur Verfügung.


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LPA/jw