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Gesundheit: Ticketbefreiung für Opfer von Gewalt

Opfer von Gewalt erhalten zukünftig eine Ticketbefreiung für fachärztliche Leistungen im Gesundheitsbetrieb. Landeshauptmann Kompatscher: "Gewaltopfer schützen und begleiten."

Für Frauen und Kinder, welche Opfer von Gewalt geworden sind, wird ab Februar 2024 eine eigene Ticketbefreiung eingeführt. Dadurch entfällt das Bezahlen der Tickets von fachärztlichen, diagnostischen, therapeutischen, rehabilitativen und weiterführenden Leistungen, die mit der Betreuung von Opfern von häuslicher Gewalt zusammenhängen. Die Patientinnen erhalten in der Notaufnahme vom Arzt oder der Ärztin einen Befreiungscode zugeteilt, der bis zu einem Jahr gültig ist und auf der Grundlage der klinischen und psychologischen Situation der Opfer erneuert werden kann.

"Frauen und Kinder, die Gewalt erleiden, brauchen unsere Aufmerksamkeit und Unterstützung" betont Gesundheitslandesrat und Landeshauptmann Arno Kompatscher: "Gewalt ist nie privat. Wir müssen hinschauen und der Gewalt in allen ihren Formen entgegentreten. Gewalterfahrungen verhindern, bedeutet positive Werte und Einstellungen zu fördern. Gewaltopfer müssen besonders geschützt und begleitet werden. In den Krankenhäusern erhalten sie in einem geschützten Raum ärztliche sowie psychologische Unterstützung. Die Einführung des einheitlichen Befreiungscodes ist ein klares Signal und soll dazu beitragen, Gewaltopfer künftig noch besser in das multidisziplinäre Betreuungsnetz einzubinden."

Projekt ERIKA

In Südtiroler Krankenhäusern ist bereits seit zwei Jahren das Projekt ERIKA aktiv: Frauen können in der Notaufnahme nach "Erika" fragen und erhalten in geschütztem Rahmen Hilfe und Unterstützung. Nach einer ersten Bewertung der Situation wird die Frau unverzüglich, und ohne eventuelle Begleitpersonen, in einem geschützten Raum untersucht. Nach der Untersuchung durch eigens ausgebildetes ärztliches Personal, können – falls die Frau einverstanden ist – die Ordnungskräfte und Beratungsstellen hinzugezogen werden. 

Mehr Informationen sind im beigelegten Informationsflyer enthalten.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/so