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Wirtschaft: Vier Förderschienen bis Ende 2026 bestätigt

Das Land Südtirol wird auch in den nächsten Jahren Unternehmen finanziell unterstützen, die Lehrlinge ausbilden, sich international ausrichten, auf Elektromobilität umrüsten und sich weiterentwickeln.

Die Landesregierung hat heute (29. Dezember) auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer gleich vier Beschlüsse gefasst, mit denen die die Förderschienen für Unternehmen und Betriebe der verschiedenen Wirtschaftssektoren für die nächsten drei Jahre bis Ende 2026 bestätigt werden. 

"Das Land Südtirol wird auch in den kommenden drei Jahren Unternehmen finanziell unterstützen, die auf Weiterentwicklung und Fortbildung setzen, sich international ausrichten, Lehrlinge ausbilden und auf Elektromobilität umrüsten", unterstreicht Landesrat Achammer. Mit diesen Maßnahmen wolle man die Wettbewerbsfähigkeit der Südtiroler Unternehmen stärken und deren nachhaltige Entwicklung fördern, betont Achammer. Der Landesrat verweist in diesem Zusammenhang aber auch darauf, dass die Fortschreibung der Förderungen eine verwaltungstechnische Notwendigkeit darstelle und dass es in der Folge der neuen Landesregierung obliege, Förderungen auf den Prüfstand zu stellen und neue Akzente zu setzen. 

Starke Unterstützung für internationale Unternehmensausrichtung

So können Unternehmen, die sich verstärkt international ausrichten möchten, auch in Zukunft mit der finanziellen Unterstützung des Landes rechnen. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung heute die Maßnahmen zur Internationalisierung für den Zeitraum 2024 bis 2026 genehmigt. Verstärkt unterstützt werden sollen in den kommenden Jahren die Internationalisierungsbemühungen der Südtiroler Unternehmen – vor allem die Teilnahme an Messen –, wofür jährlich rund 4,5 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt vorgesehen sind. Gefördert wird die Beteiligung an Messen außerhalb des Landes, an digitalen Messen sowie an internationalen Messeveranstaltungen in Südtirol, von Alpitec über Klimahouse bis zu Biolife und Herbstmesse.  Dabei bleiben die Fördersätze von 50 Prozent für die ersten zwei Teilnahmen unverändert. Der Fördersatz für Messeteilnahmen ab der dritten Beteiligung beläuft sich auf 15 Prozent.  

Bildungs- und Entwicklungsmaßnahmen werden weiter gefördert

Bis Ende 2026 verlängert hat die Landesregierung auch die Förderschiene für Beratung, Ausbildung, Wissensvermittlung, welche die Entwicklung und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken soll. Mit geschätzten 2,3 Millionen Euro im Jahr will das Land Weiterbildungs- und Entwicklungsmaßnahmen fördern, die mit der in Südtirol ausgeübten betrieblichen Tätigkeit zusammenhängen. Neu ist die Förderung von Begleitmaßnahmen zur Entwicklung der Kompetenzen und der Position der Frauen innerhalb des Betriebes im Sinne des Gleichstellungsaktionsplanes Südtirol 2023-2028. Die Fördersätze für Weiterbildung und für Beratung betragen 30 Prozent. Interne Weiterbildungen werden für maximal zehn Weiterbildungstage bezuschusst. Weitere Fördervoraussetzung für betriebsinterne Weiterbildungen sind mindestens vier Teilnehmende. Um Beiträge für Beratung, Ausbildung und Wissensvermittlung können Unternehmen ansuchen, die im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sind und die in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit ausüben, sowie Freiberufler und Selbständige. 

Lehrlingsprämie für die nächsten drei Jahre garantiert

Auch weiterhin soll es die 2022 eingeführte Lehrlingsprämie geben. Die Landesregierung hat heute die neuen Richtlinien für deren Vergabe beschlossen und für diesen Zweck 500.000 Euro im Jahr bereitgestellt. Demnach können Unternehmen und Betriebe, die in unterschiedlichen Sektoren Lehrlinge ausbilden, weiterhin mit einer Prämie von 2000 Euro für jeden Lehrling rechnen, der eine Ausbildung bis zur Lehrabschlussprüfung durchläuft. Sofern die Lehrzeit mindestens zur Hälfte absolviert wird, steht dem antragstellenden Lehrbetrieb immer noch eine Prämie von 1000 Euro zu. Die Prämie kann auch für mehrere Lehrlinge beantragt werden. Die Ansuchen sind innerhalb von 90 Tagen nach bestandener Lehrabschlussprüfung einzureichen. Neu ist, dass nun auch die Anträge um Lehrlingsprämien wie für alle anderen Wirtschaftsfördermaßnahmen ausschließlich online über den E-Government-Dienst des Landes gestellt werden können. 

Elektromobilität: Entwicklungsmaßnahmen bis 2026 verlängert

Mit der Genehmigung neuer "Richtlinien für die Gewährung von Förderungen zur Entwicklung der Elektromobilität" setzt die Landesregierung schließlich auch ihre Bemühungen für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik und die Entwicklung der Elektromobilität in Südtirol fort und verlängert die entsprechende Maßnahme bis zum Jahresende 2026. Die Förderschiene war Ende 2019 eingeführt worden. Mit der Genehmigung der neuen Förderrichtlinien hat die Landesregierung unter anderem die Kumulierbarkeit mit anderen Förderungen besser definiert und die Möglichkeit einer Zahlung mittels Finanzierungsplans vorgesehen. Die Ausgaben für diese Fördermaßnahme werden auf 900.000 Euro im Jahr geschätzt. 


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LPA/jw