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Familienagentur informiert zu Kinderschutz in der Kleinkindbetreuung

Kleinkindbetreuungsdienste sind sichere Orte für Kinder: Um dies weiter zu stärken, haben sich die Führungskräfte der Dienste gemeinsam mit Expertinnen zum Thema Kinderschutz auseinandergesetzt.

Kinderschutzkonzepte beinhalten wichtige Präventions- und Schutzmaßnahmen. Im Laufe des heurigen Jahres werden die Dienste der Kleinkindbetreuung in einem partizipativen Prozess mit allen Fachkräften entsprechende Konzepte erarbeiten. Südtirol nimmt damit als Vorreiter in Italien diese europäische Bildungs- und Kinderschutzinitiative auf. Nachdem sich bereits die Fachkräfte der pädagogischen Begleitung zum Thema informiert und ausgetauscht haben, hat die Familienagentur unlängst auch die Führungskräfte der Trägerkörperschaften dieser Dienste dazu eingeladen. Auch Familienlandesrätin Rosmarie Pamer war bei der Informationsveranstaltung dabei und zeigte großes Interesse für das Thema: "Der Kinderschutz war mir immer schon ein wichtiges Anliegen, auch in meinem Wirken in der Gemeinde. Es muss immer ein Auge darauf geworfen werden und die gute Zusammenarbeit zwischen allen, die in der Kleinkindbetreuung aktiv sind – also Trägerkörperschaften, Eltern und Personal – gesucht werden, um Kinder vor jeglicher Gewalt zu schützen", hob Pamer hervor.

Formen von Gewalt und juristischer Schutz davor

Die Psychologin und Psychotherapeutin Giluliana Beghini Franchini gab einen Überblick, wie sich der Kinderschutz entwickelt hat und verwies darauf, dass die Kindheit selbst für viele Jahrhunderte nicht thematisiert wurde: "Kinder waren Objekte, die oftmals auch Gewalt ausgesetzt waren, was auch in Sprichwörtern dokumentiert ist", hielt Beghini fest. Erst mit der Entstehung der Kindergärten im 19. Jahrhundert habe sich ein Bewusstsein für das erhöhte Schutzbedürfnis für Kinder entwickelt. Die Psychotherapeutin, die auch Kleinkindbetreuungseinrichtungen beratend zur Seite steht, informierte, dass man heute unterschiedliche Formen von Gewalt unterscheiden könne, unter anderem werde die Vernachlässigung oder miterlebte Gewalt als Gewaltformen wahrgenommen. 

Darüber, wie Minderjährige auf juristischem Weg geschützt werden können, informierte die stellvertretende Staatsanwältin am Jugendgericht, Antonella Fava: "Das Jugendgericht ist das einzige öffentliche Organ, das die Erziehungsgewalt der Eltern einschränken beziehungsweise sie ihnen entziehen kann", erklärte Fava. Die Staatsanwältin stellte zudem das Einvernehmensprotokoll vor, das vom Jugendgericht, der Staatsanwaltschaft, den drei Bildungsdirektionen und dem Familienressort im Jahr 2019 unterzeichnet wurde. Darin wurden einheitliche Leitlinien für die die Anzeige festgelegt, die im Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungskontext anzuwenden sind, wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen in Gefahr ist.

Sozialdienste und Qualität der Kleinkindbetreuung

Zudem informierte Paola Santoro, die Direktorin des Amtes der Sozialdienste des Betriebes für Sozialdienste Bozen, über die Aufgabe der Sozialdienste, Pädagogin Verena Buratti von der Familienagentur berichtete über den aktuellen Stand der Dinge zur Qualitätsentwicklung und -sicherung der Kleinkindbetreuung. Mit dem Rahmenplan für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung habe man seit 2020 ein gemeinsam getragenes Dokument, an dessen Umsetzung konsequent gearbeitet wird. 

Beim Thema Kinderschutz wird die Familienagentur wissenschaftlich von der Fakultät für Bildungswissenschaften der Freien Universität Bozen begleitet. Professorin Ulrike Loch klärte in der Informationsveranstaltung darüber auf, wieso es realisierbare Kinderschutzkonzepte brauche und was deren Ziel sei: "Wir stärken damit die Partizipation und ermutigen Kinder, selbstbewusste Mitglieder unserer Gesellschaft zu werden. Gleichzeitig wird ein transparenter Umgang aller Ebenen und Beteiligten miteinander gefördert und die Eltern können sicher sein, dass die Kinderbetreuungsdienste sichere Orte für ihre Kinder sind." Loch rief die Führungskräfte der Trägerkörperschaften der Kleinkindbetreuungsdienste dazu auf, aktiv zu werden und zum Wohl der Kinder, aber auch in ihrem Eigeninteresse Kinderschutzkonzepte zu erarbeiten und umzusetzen.


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LPA/ck