Aktuelles
Wohnbauabteilung setzt Beratungstätigkeit zeitweise aus
Um die Bearbeitung der Wohnbauförderanträge zu beschleunigen, wird die Beratertätigkeit in den Außenstellen ab 17. Juni und in Bozen ab 1. Juli zeitweise eingestellt, teilt die Abteilung Wohnbau mit.
Die Landesabteilung Wohnbau wird als Sofortmaßnahme vom 1. Juli 2024 bis Ende Februar 2025 die Beratungsdienste für neue Gesuche aussetzen. Infolgedessen werden die Schalterdienste in Bozen vorübergehend schließen, während die Außenstellen in Meran, Brixen, Bruneck und Schlanders, wie in den vergangenen Jahren, bereits ab 17. Juni geschlossen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich folglich in dieser Zeit auf das Abarbeiten der offenen Wohnbauförderungsgesuche konzentrieren, um eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten zu bewirken.
Gesuche können weiter eingereicht werden, Beratungsservice wird bis Juni verstärkt
Neue Gesuche können weiterhin uneingeschränkt eingereicht werden. Für alle Gesuche, die bis einschließlich 30. Juni 2024 eingereicht wurden, bleibt der Beratungsservice über Telefon und E-Mail auch während der Aussetzung der Beratungstätigkeit für neue Gesuche uneingeschränkt aufrecht. Parallel dazu wird die Beratungstätigkeit im Juni 2024 mit zusätzlichen Schalterterminen intensiviert, ehe von 1. Juli 2024 bis Ende Februar 2025 die Beratungstätigkeit ausgesetzt wird.
Informationen und Simulationen weiterhin online abrufbar
Die Antragstellenden können sich in dieser Übergangszeit weiterhin an jene Stellen wenden, die Wohnbauberatungen durchführen (z.B. Wohnberatung der Banken). Weiters stehen ab 1. Juli 2024 die Informationen im Landeswebportal zum Thema Geförderter Wohnbau sowie in den Informationsbroschüren zur Wohnbauförderung zur Verfügung. Ohne Einschränkung weiterhin genutzt werden kann auch das Berechnungs-Tool zur Erstellung von Simulationen für die Berechnung der zustehenden Wohnbauförderung. Anträge der Gemeinden betreffend den Erwerb und die Erschließung des geförderten Baulandes, Notstandshilfen bei sozialen Härtefällen und Naturkatastrophen sowie die ausstehenden Gesuche für den Mittelstand sind von diesen Maßnahmen ausgenommen. "Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die angestauten Gesuche effektiv abzuarbeiten und die Wartezeiten deutlich zu verkürzen", erklärt Abteilungsdirektor Stefan Walder diesen Schritt.
Landesrätin Ulli Mair bedankt sich bei den Betroffenen für ihr Verständnis und ihre Geduld: "Nach eingehender Prüfung sämtlicher Optionen für eine beschleunigte Abarbeitung offener Gesuche und somit zur Reduzierung der Wartezeiten haben wir uns gemeinsam mit den Ämtern auf diese gemäß unserer Bewertung effektivste Maßnahme festgelegt. Dadurch, dass neue Gesuche uneingeschränkt gestellt werden können, gibt es keine Abstriche bei der Wohnbauförderung und es gelingt uns, die Wartezeiten gerade in Zeiten wie diesen zu verkürzen. Parallel dazu arbeiten wir intensiv daran, mittels Digitalisierung, der Anstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie über generelle Änderungen in der Wohnbauförderung schneller und effizienter zu werden."
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LPA/red