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Zuschüsse für den Linienverkehr: Neue Kriterien genehmigt
Die Landesregierung hat heute (19. März) die neuen Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen für den Linienverkehr gebilligt.
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung (19. März) auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider die neuen Richtlinien für die Bewilligung und Gewährung von Zuschüssen für ergänzende Linienverkehrsdienste und Liniendienste von Gemeindeinteresse sowie für die Ausrüstung der eingesetzten Fahrzeuge genehmigt.
Die neuen Kriterien regeln die Finanzierung von drei Dienstleistungen: Dienstleistungen von Gemeindeinteresse (70:30-Finanzierung); ergänzende nicht-touristische Linienverkehrsdienste (50:50-Finanzierung); ergänzende Linienverkehrsdienste für Tourismus- und Freizeitzwecke (bis zu 50 Prozent Finanzierung). Diese Änderung war aufgrund der Neuerungen bei der Förderung des touristischen Linienverkehrs im Zusammenhang mit der Einführung der Gästekarte (Guest Pass) erforderlich. Für die beiden anderen Kategorien von Liniendiensten gibt es keine Änderungen; die bewährte Vorgangsweise wurde schriftlich festgehalten. Darüber hinaus wurden Mindeststandards für die Fahrzeuge festgelegt, die im Linienverkehr eingesetzt werden können, was aufgrund der Ablösung der Konzessionen durch Dienstleistungsverträge notwendig wurde.
"Mit diesen neuen Richtlinien für den zusätzlichen Linienverkehr und den Gemeindeverkehr schaffen wir einen doppelten Mehrwert für alle Südtirolerinnen und Südtiroler. Die Linien von touristischem Interesse werden nicht nur im Fahrplan aufgeführt, sondern ihre Nutzung kann auch ganz einfach mit dem Südtirol Pass validiert werden. Damit verbessern wir die Nutzung der Angebote", freut sich Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider.
Die wichtigsten Änderungen im Detail
Um mehr Rechtssicherheit und Transparenz zu gewährleisten, wurden die Leistungen klarer definiert. Die Beiträge für die ergänzenden Linienverkehrsdienstee für Tourismus- und Freizeitzwecke wurden neu berechnet: Der Beitrag beträgt 50 Prozent in Gebieten, die von der Gästekarte abgedeckt sind, und 20 Prozent in Gebieten, die nicht von der Gästekarte abgedeckt sind. Voraussetzung für die Beantragung des Beitrags sind Fahrzeuge, die mit dem Ticketingsystem von "südtirolmobil" ausgestattet sind, das den Südtirol Pass und alle seine Varianten (Abo+, Gästekarte usw.) erkennt. Um sie "sichtbar" zu machen und besser vermarkten zu können, müssen die Linienverkehre natürlich in der App und auf der Website von "südtirolmobil" aufgelistet sein. Das Höchstalter der Fahrzeuge, die im Linienverkehr eingesetzt werden können, wurde von 12 auf 15 Jahre angehoben. Dies gilt nicht für den öffentlichen Linienverkehr, für den die Fahrzeuge nach April 2020 (2 Jahre vor Vertragsabschluss) zugelassen werden müssen.
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LPA/mdg/uli