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Landtag genehmigt Änderung zum Haushalt 2024

Der Südtiroler Landtag hat Änderungen zum ordentlichen Haushalt genehmigt. Das Haushaltsvolumen 2024 wächst auf 7,4 Milliarden Euro an.

Der Südtiroler Landtag hat die Änderungen zum Haushaltsvoranschlag für 2024 genehmigt und dabei zusätzliche Einnahmen von rund 650 Millionen Euro eingeschrieben. Damit wächst der Haushalt 2024 auf rund 7,4 Milliarden Euro an. 

Der Landtag hatte im Herbst 2023 den Haushaltsvoranschlag auf Grundlage der damals verfügbaren Haushaltsdaten als technischen Haushalt genehmigt. Im am Donnerstagvormittag (21. März) verabschiedeten Haushaltsänderungsgesetz konnten nun die Steuern und Einnahmen aus dem Jahr 2023 zur Gänze berücksichtigt werden. Daraus ergeben sich zusätzliche 650 Millionen Euro, welche auf verschiedene Bereiche des Landeshaushaltes verteilt werden.

Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher erklärte in seiner Rede vor dem Landtag, dass die zusätzlichen Geldmittel insbesondere für die Bereiche Gesundheit, Soziales und Personal bereitstünden: "Die zusätzlichen Geldmittel werden für jene Bereiche im Haushalt verwendet, die mit dem technischen Haushalt ungenügend ausgestattet waren." So fließen zusätzliche 110 Millionen Euro in das Gesundheitswesen und 50 Millionen Euro in den Bereich Soziales. Für Kollektivvertragsverhandlungen für das Landespersonal stehen für das laufende Jahr 2024 zusätzliche 100 Millionen Euro bereit.

In seiner Rede im Landtag hob der Landeshauptmann hervor, dass die Steuerbelastung für die lohnabhängige Bevölkerung in Südtirol im gesamtstaatlichen Vergleich weiterhin niedrig sei. Dies sei unter anderem auf eine niedrigere IRPEF-Steuer zurückzuführen. "Als Land Südtirol wenden wir nicht den höchstmöglichen Steuersatz an und verzichten dadurch auf rund 100 Millionen aus der Einkommenssteuer IRPEF", erklärte Landeshauptmann Kompatscher. Dieses Geld stünde damit unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung; ohne bürokratische Ansuchen oder Beitragszahlungen. Auch die abgesenkte IRAP-Steuer für Unternehmen werde um ein Jahr verlängert. "Für kommendes Jahr arbeiten wir jedoch an einer Neuregelung der IRAP-Steuer", kündigte der Landeshauptmann an: "Diese soll eine Senkung der Steuerbeiträge für jene Unternehmen vorsehen, welche ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser entlohnen, als es die staatlichen Kollektivvertragsregelungen vorsehen."

Im Rahmen des Haushaltsänderungsgesetzes wurden auch Artikel anderer Landesgesetze angepasst,  darunter das Gesetz zu den Großwasserkonzessionen, das Vergabegesetz und das Gesetz über die Weidetierhaltung.


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LPA/red