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Trinkwasserschutzgebiete: Einsatz von Wirkstoff S-Metolachlor verboten

In Südtirols Trinkwasserschutzgebieten ist es ab sofort verboten, Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff S-Metolachlor zu verwenden. Die Landesregierung hat die entsprechenden Richtlinien abgeändert.

Die Landesregierung hat in ihrer gestrigen Sitzung (14. Mai) auf Vorschlag des zuständigen Landesrates für Natur- und Umweltschutz Peter Brunner beschlossen, eine Änderung der Richtlinien zur Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in Trinkwasserschutzgebieten zu genehmigen. "Wir müssen verantwortungsbewusst handeln, um potenzielle Risiken für unsere Umwelt zu minimieren und die Qualität unseres Trinkwassers zu sichern", betont Landesrat Peter Brunner. "Dieser Beschluss ist ein entscheidender Schritt zum Schutz unserer Gewässer und der öffentlichen Gesundheit." 

Die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in Trinkwasserschutzgebieten ist in Südtirol mit Beschluss der Landesregierung (Nr. 1073/2023) geregelt. Demnach dürfen Pflanzenschutzmittel unter Einhaltung der von der Landesregierung festgelegten Beschränkungen verwendet werden.

Die nun beschlossene Änderung der Richtlinien besteht darin, dass der Einsatz des Wirkstoffs S-Metolachlor in Trinkwasserschutzgebieten künftig untersagt ist. Dieser Wirkstoff ist in Pflanzenschutzmitteln enthalten und noch bis 23. Juli 2024 in der EU zugelassen. Bei Routineuntersuchungen des Trinkwassers wurde in St. Georgen in der Gemeinde Bruneck eine erhöhte Konzentration von Metolachlor-ESA, einem Metaboliten (Zwischenprodukt) des Wirkstoffes S-Metolachlor, festgestellt. "Es ist daher angebracht, den Einsatz dieses Wirkstoffes in Trinkwasserschutzgebieten vorzeitig zu untersagen", unterstreicht der Direktor des Landesamtes für nachhaltige Gewässernutzung Thomas Senoner.

Das Verbot des Einsatzes des Wirkstoffs S-Metolachlor in Trinkwasserschutzgebieten war zuvor von der Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretenden des Landesamtes für nachhaltige Gewässernutzung und des Versuchszentrums Laimburg sowie – in beratender Funktion – des Landesamtes für Obst- und Weinbau und der beiden Beratungsorganisationen Beratungsring für Berglandwirtschaft (BRING) und Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau (SBR) gutgeheißen und vom Rat der Gemeinden begutachtet worden.


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LPA/mpi