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Haushaltsgesetz: 540 Millionen Euro werden zugeteilt

Vor allem in die Bereiche Gesundheit, Personal und Soziales sollen die zusätzlichen Geldmittel fließen: Die Landesregierung hat heute (9. Februar) der ersten Haushaltsänderung zugestimmt.

Im Juni 2023 hatte die damalige Landesregierung den Haushaltsvoranschlag 2024-26 als technischen Haushalt verabschiedet (LPA hat berichtet), im Herbst hatte der Landtag diesem Vorschlag seine Zustimmung erteilt. Auf Antrag von Finanzlandesrat, Landeshauptmann Arno Kompatscher hat sich die Landesregierung auf ihrer heutigen (9. Februar) Sitzung mit der ersten Haushaltsänderung befasst. Mit dieser ersten Änderung werden jene Bereiche, die bisher unterdotiert waren, mit den nötigen Geldmitteln ausgestattet. "Der technische Haushalt wurde mit den im September verfügbaren Haushaltsdaten genehmigt. Man konnte damals noch die Steuern beziehungweise die Einnahmen nicht zur Gänze einschreiben", erklärte Landeshauptmann Kompatscher bei der heutigen Pressekonferenz im Anschluss an die Landesregierungssitzung. Schwerpunktmäßig fließen die Gelder laut heutigem Beschluss vor allem in die Bereiche Personal, Gesundheit und Soziales. Insgesamt stehen rund 540 Millionen Euro zur Verfügung.

Während mit den nun zur Verfügung stehenden Mitteln im Gesundheits- und im Sozialbereich bestehende Leistungen und Dienste weiterfinanziert werden, sind die Geldmittel im Bereich Personal vor allem für die Kollektivvertragsverhandlungen vorgesehen. "Es war eine klare Vereinbarung im Koalitionsabkommen, dass wir zumindest im öffentlichen Dienst die Preissteigerungen durch entsprechende neue Kollektivverträge abfedern", betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher. Die Mittel sollen dabei unter anderem in Inflationsanpassungen fließen, die Details dazu würden noch festgelegt, kündigte der Landeshauptmann an.

Im Gesetzesentwurf enthalten sind auch einige Artikel, mit denen mehrere Landesgesetze angepasst werden, informierte Kompatscher. Dadurch werde gewährleistet, dass diese von der Regierung nicht angefochten werden. Beispielhaft nannte der Landeshauptmann das Gesetz zu den Großwasserkonzessionen, in dem einige technische Anpassungen vorgenommen wurden. Im Vergabegesetz wurde eine Präzisierung im Hinblick auf die Bevorzugung familienfreundlicher Unternehmen eingebaut und im Gesetz über die Weidetierhaltung wurde eine Fristverlängerung eingebaut, ebenso wie eine Präzisierung im Zusammenhang mit dem Vorhandensein widersprüchlicher Gutachten.

Nach der Genehmigung der Haushaltsänderung durch die Landesregierung wird der Text an den Südtiroler Landtag übermittelt. Dort beschäftigt sich zunächst der dritte Gesetzgebungsausschuss damit, im Anschluss muss auch das Plenum des Landtages der Gesetzesänderung zustimmen.


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LPA/ck