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Lehrpersonal: Zweiter LKV-Teilvertrag vorunterzeichnet

Ein weiterer Schritt zum zweiten Teil-Landeskollektivvertrag für Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art: Öffentliche Verhandlungsdelegation und Gewerkschaften haben den Entwurf vorunterzeichnet.

Insgesamt 21. Millionen Euro (einschließlich Folgekosten) stellt die Landesregierung für den 2. Teil-Landeskollektivvertrag für Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art bereit. (Foto: unsplash Taylor wilcox)

Mit der heutigen (10. Mai) Vorunterzeichnung des zweiten Teilvertrags ist ein weiterer Schritt hin zur Erneuerung des Kollektivvertrages der Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 gesetzt. Insgesamt 21 Millionen Euro, einschließlich der Folgekosten, stellt die Landesregierung für den zweiten Teilvertrag zum Landeskollektivvertrag für die Jahre 2019-2021 für Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art bereit.

Mit den zusätzlichen von der Landesregierung für den zweiten Teilvertrag zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln kann nun die Inflationsanpassung des Gehalts für rund 10.000 Lehrpersonen an den Schulen staatlicher Art erfolgen. Wie Abteilungsdirektor Stephan Tschigg erklärt, wird mit diesen beiden Teilverträgen die Inflation der Jahre 2019 und 2020 rückwirkend mit einem Prozentsatz von 0,7 Prozent und 0,4 Prozent ausgeglichen und auch jene für 2021 mit einem Prozentsatz von 0,7 Prozent ausbezahlt. Tschigg hatte mit der öffentlichen Verhandlungsdelegation und den Lehrergewerkschaften auch den zweiten Teilvertrag ausgehandelt.

Die weiteren Schritte 

Nach der heutigen Vorunterzeichnung wird der Entwurf zum zweiten Teil des Teilvertrages von der Prüfstelle und vom Rechnungsprüferkollegium des Landes begutachtet. Er soll dann am 25. Mai der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt werden.

Sobald das Gutachten des Bildungsministeriums in Rom vorliegt, können die Öffentliche Verhandlungsdelegation und die Lehrergewerkschaften den Kollektivvertrag endgültig unterzeichnen. Nach Veröffentlichung des zweiten Teilvertrags im Amtsblatt werden dann die darin vorgesehenen Erhöhungen ausbezahlt.

LPA/eb

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