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Reifendienst: Ausbildung zum technisch Verantwortlichen an LBS Meran

Nach dem grünen Licht der Landesregierung zum Ausbildungslehrgang für technisch Verantwortliche "Reifendienst" beginnt ein erster Lehrgang in Meran. Anmelden kann man sich bis zum 10. November.

Die Landesregierung hat Ende Oktober die Mindeststandards für den Ausbildungslehrgang zum technischen Verantwortlichen für den Reifendienst festgelegt und damit die Voraussetzungen geschaffen, um dieses Ausbildungsangebot zu schaffen. Der erste Ausbildungslehrgang in deutscher Sprache zum technischen Verantwortlichen "Reifendienst" beginnt im Dezember 2021 an der Landesberufsschule "Luis Zuegg" in Meran.

Der Lehrgang

Der Lehrgang umfasst insgesamt 250 Stunden. Das Ausbildungsprogramm reicht von KFZ-Reparaturen (100 Stunden) über die technisch-praktische Reifendiagnose (50 Stunden) bis hin zu Reparatur und Austausch von Reifen (100 Stunden). 75 Stunden sind als Praktikum zu absolvieren. Der Lehrgang samt einem zusätzlichen Praxisjahr ermöglicht im Sinne der Handwerksordnung (Art. 42/bis) die Eintragung der Tätigkeit des Reifendienstes in die Handelskammer und deren Ausübung.

Die Zugangsvoraussetzungen

Personen, die den Ausbildungslehrgang besuchen möchten, müssen volljährig sein oder, falls sie jünger als 18 Jahre sind, eine Berufsqualifikation im Sinne der staatlichen Berufsbildungsbestimmungen (Legislativdekret vom 17. Oktober 2005, Nr. 226) vorweisen können. Vorausgesetzt wird zudem der Mittelschulabschluss. Wer einen im Ausland erworbenen Schulabschluss vorweist, muss das Bildungsniveau bescheinigen.

Wer keine italienische Staatsbürgerschaft besitzt, muss die italienische oder deutsche Sprache sowohl mündlich als auch schriftlich mindestens auf dem Niveau A2 beherrschen, so dass eine aktive Teilnahme am Ausbildungslehrgang möglich ist. Die entsprechenden Sprachkenntnisse der Stufe A2 oder darüber sind durch Vorlage eines Sprachzertifikats einer akkreditierten Bildungseinrichtung zu belegen.

Ansuchen bis 10. November

Das Ansuchen und die Dokumentation über die Zugangsvoraussetzungen müssen bis spätestens 10. November 2021 (12 Uhr) in der Landesabteilung Wirtschaft vorgelegt werden, welche die entsprechende Überprüfung vornimmt.

Weitere Informationen finden sich auf den Landeswebseiten zur Wirtschaft.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/red/jw