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Neue Corona-Verordnung veröffentlicht

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (4. November) die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 33/2021 unterzeichnet. Damit wird u.a. das freiwillige Testangebot in den Schulen bis Jahresende verlängert.

Die heute (4. November) von Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichnete Corona-Verordnung Nr. 33 beinhaltet im Wesentlichen zwei Punkte: Zum einen wird das freiwillige Testangebot in den Schulen aller Stufen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Ursprünglich war das Screening mit Ende Oktober ausgelaufen. Der Sanitätsbetrieb hatte sich nach den positiven Erfahrungen der vergangenen Wochen dafür ausgesprochen, das freiwillige Angebot bis Jahresende 2021 zu verlängern. 

Der zweite Punkt betrifft Schulaufführungen in Theatern oder Kinos: Wenn Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit an einer Vorführung teilnehmen, soll dies nur mehr bei gleichzeitiger Anwesenheit von einer Schulklasse möglich sein. 

Die Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes ist auf der Coronavirus-Webseite des Landes veröffentlicht und bereits in Kraft. 


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/fg/ck