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Zweisprachigkeitsprüfungen: Prüfer und Prüferinnen gesucht

Die Mitglieder der Prüfungskommissionen werden neu ernannt. Die Landesregierung hat grünes Licht für die Einleitung des Auswahlverfahrens gegeben. Die derzeitigen Aufträge laufen mit Jahresende aus.

Mit Ende 2023 laufen die Aufträge der derzeitigen Kommissare und Kommissarinnen für die Zweisprachigkeitsprüfungen aus. Die Landesregierung hat daher heute (28. März) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher grünes Licht für die Einleitung des Auswahlverfahrens zur Ernennung der Kommissionsmitglieder für den Fünfjahreszeitraum 2024-2028 gegeben. Dazu bedarf es auch eines Einvernehmens mit dem Regierungskommissariat, zu dessen Unterzeichnung der Landeshauptmann mit dem heutigen Beschluss ermächtigt wurde.

Zweisprachigkeit als tragende Säule der Autonomie

"Der Zweisprachigkeitsnachweis sichert das Recht auf den Gebrauch der Muttersprache im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung, einer der tragenden Säulen unserer Autonomie", betont Landeshauptmann Kompatscher. Der Landeshauptmann erinnert auch daran, dass die Zweisprachigkeitsprüfungen laufend weiterentwickelt wurden, um die Sprachkompetenzen der Kandidaten in beiden Landesprachen in zeitgemäßer Form zu bewerten. Dass die Prüfungen heute dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen entsprechen und international anerkannt sind, sei Beweis dafür.

Die Ernennung der neuen Fachleute, die im Zeitraum 2023 bis 2028 im Haupt- oder Nebenberuf die Zweisprachigkeitsprüfungen abnehmen werden, erfolgt über ein Auswahlverfahren mit mehrteiliger Prüfung. Vorgesehen sind eine schriftliche Prüfung und ein mündliches Prüfungsgespräch, jeweils auf C2 Niveau und in beiden Sprachen. In beiden Prüfungsteilen werden sowohl die Sprachkompetenz als auch die Eignung zum Prüfen und Bewerten festgestellt. Das Auswahlverfahren wird von einem eigens ernannten Fachleuteteam durchgeführt.

Studium und Zweisprachigkeitsnachweis als Voraussetzungen

Wer zum Prüfer oder zur Prüferin ernannt werden möchte, muss ein mindestens vierjähriges Hochschulstudium in Sprach- oder Literaturwissenschaften, Translationswissenschaften, Bildungswissenschaften, Politik-, Rechts- oder Geisteswissenschaften abgeschlossen haben und im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises auf Niveau C1 sein.

Die wesentliche Neuerung im Auswahlverfahren 2023 besteht nach den Worten der Direktorin im Amt für Landessprachen und Bürgerrechte, Karin Ranzi, in der Änderung der Mandatsbeschränkung: "Während bisher Kommissionsmitglieder nach maximal zwei Mandaten ihre Arbeit beenden mussten, können die Prüfer und Prüferinnen diese Prüfungstätigkeit drei Mandate lang ausüben."

Bewerbungen bis 14. Juli 2023

Nach Unterzeichnung des heute von der Landesregierung unterzeichneten Einvernehmens und dessen Veröffentlichung im Amtsblatt, kann das Auswahlverfahren eingeleitet werden. Die Anträge um Teilnahme am Auswahlverfahren sind bis spätesten 14. Juli 2023 an das Regierungskommissariat zu richten. Diesem obliegt in der Folge auch die Ernennung der je 30 Prüfungskommissare der deutschen und italienischen Sprachgruppe.


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LPA/jw