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Medienförderung: Kriterien überarbeitet

Um Klarheit und Korrektheit bei der Medienförderung zu stärken, hat die Landesregierung die Kriterien zur Förderung lokaler Medienunternehmen angepasst.

Das Land Südtirol fördert lokale Medienunternehmen auf der Grundlage des Landesgesetzes "Bestimmungen zum Kommunikationswesen und zur Rundfunkförderung" (LG Nr. 6/2002). Private Radio- und Fernsehsender sowie Online-Portale, die Nachrichten und Programme von lokalem Interesse erstellen und verbreiten und darüber hinaus Informationen des Zivilschutzes, des Wetterdienstes und Verkehrsberichte ausstrahlen, können sich jährlich um Landesförderung bewerben. Heute (4. April) hat die Landesregierung die Kriterien für die Förderung lokaler Medienunternehmen angepasst, um Klarheit und Korrektheit sowohl bei der Antragstellung als auch in der Phase der Antragsbewertung sicherzustellen.

Qualitätvolle Meinungs- und Informationsvielfalt garantieren

"Substantiell, was die Höhe der Förderungen angeht, ändert sich nichts", sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher, der die überarbeiteten Kriterien heute der Landesregierung zur Genehmigung unterbreitet hat, "viel mehr geht es um verwaltungstechnische Änderungen." Ziel der Medienförderung sei es, "Freiheit und Pluralität der lokalen Medien zu fördern, die sprachliche und kulturelle Identität der drei in Südtirol lebenden Sprachgruppen zu stärken und Meinungs- und Informationsvielfalt zu garantieren". Dabei gelte auch der Qualität ein besonderes Augenmerk. Zu diesem Zweck sehen die neuen Förderkriterien eine umfassendere Dokumentation für die antragstellenden Medienunternehmen vor. Auch die Kontrollen werden ausgebaut.

Dokumentation anstelle von Eigenerklärung

Demnach müssen künftig die erklärten Lohnkosten für die Mitarbeitenden bereits bei der Einreichung des Antrags dokumentiert werden. Dasselbe gilt für die Ausgaben für Agenturen oder Dritte. Zudem ist in Zukunft dem Antrag auch die Bilanz des Vorjahres beziehungsweise die Einkommenssteuererklärung beizulegen. Durch diese Bestimmung soll Falscherklärungen vorgebeugt werden. Falsche Eigenerklärungen waren auch der Anstoß für die Überarbeitung der Kriterien. "Die Förderung für das Medienunternehmen, das falschen Eigenerklärungen vorgelegt hatte, ist in der Zwischenzeit widerrufen worden. Zudem wurde Meldung an die Staatsanwaltschaft gemacht", informierte der Landeshauptmann.

Laufende und zusätzliche Kontrollen

Die Kontrollen in Bezug auf die Produktion förderwürdiger Inhalte und die Einhaltung der weiteren Kriterien erfolgen künftig laufend. Damit soll sichergestellt werden, dass der Landesbeirat und das Amt für Handel, das für die Bearbeitung der Gesuche zuständig ist, anhand ausreichender Daten eine noch fundiertere Bewertung der Gesuche vornehmen kann. Mit der Anhörung des Landesbeirats und der Landesagentur für Presse und Kommunikation vor der endgültigen Beitragsgenehmigung wird eine zusätzliche Kontrollschleife eingefügt. "Mit der zusätzlichen Kontrollschleife garantieren wir eine enge Abstimmung aller beteiligten Stellen in und außerhalb der Landesverwaltung", betont Landesrat Philipp Achammer. Dies sind das Amt für Handel und Dienstleistungen der Landesabteilung Wirtschaft, das die Medienförderung verwaltungstechnisch abwickelt, die Landesagentur für Presse und Kommunikation als Kompetenzstelle in der Landesverwaltung sowie der Landesbeirat für das Kommunikationswesen, der für die Kontrolle der Zugangsvoraussetzungen zuständig ist.

Bis 31. Mai kann um Medienförderung angesucht werden

In diesem Jahr können lokale Medienunternehmen ihre Förderanträge noch bis zum 31. Mai im Amt für Handel und Dienstleistungen der Landesabteilung Wirtschaft einreichen.


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LPA/jw